Zusammenfassung

 
Begriff

Die Befugnis zum Wäschewaschen in der Mietwohnung richtet sich grundsätzlich nach dem Mietvertrag

1 Mietvertrag entscheidend

Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, darf der Mieter sog. Kleinwäsche in der Wohnung waschen und trocknen. Großwäsche ist nicht erlaubt. Trockenautomaten dürfen nur bei ordnungsgemäßer Ablüftungsvorrichtung aufgestellt werden.[1] Zuwiderhandlungen stellen einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.

[1] AG Mülheim, Urteil v. 5.10.1979, 19 C 493/79, WuM 1981 S. 12.

2 Rechte von Vermieter und Mieter

Der Vermieter kann nach fruchtloser Abmahnung auf Unterlassung klagen.

 
Hinweis

Kündigungsrecht

Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.

 
Hinweis

Waschmaschine in der Wohnung

Keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache stellt die Benutzung einer Waschmaschine in der Wohnung dar, wenn sie in der Küche oder im Bad des Mieters aufgestellt wird.

Der Mieter kann auch dann eine eigene Waschmaschine in der Wohnung installieren, wenn sich im Keller des Anwesens eine Waschanlage befindet.

Zumindest in Neubauten gehört das Aufstellen und Betreiben von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in der Wohnung ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, es sei denn, es ist vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.[1]

Durch mietvertragliche Regelung kann das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung nicht untersagt werden. Denn das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch.[2]

 
Achtung

Haftung des Mieters

Für Schäden, die durch die Benutzung einer Waschmaschine in der Mietwohnung entstehen, haftet der Mieter. Hierbei sind erhöhte Sorgfaltspflichten zu beachten.

[1] LG Freiburg, Urteil v. 10.13.2013, 9 S 60/13, NZM 2014 S. 305.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge