Kurzbeschreibung

Dieses Muster dient als Vertragsvorlage für die Verwaltung eines Mietobjekts.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtern die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Hausverwaltungsvertrag

Zwischen

Frau/Herrn/Firma _____________________

als Eigentümer/in des Objekts in _______________________________________________________

– im Folgenden als Eigentümer/in bezeichnet –

und

Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße), _____ (PLZ), ___________ (Ort)

– im Folgenden als Verwalter/in bezeichnet –

wird folgender Vertrag abgeschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Verwaltung des Mietobjekts _____________________ (Straße, Hausnummer, Stadt). Das Mietobjekt besteht aus:

_____ Wohnungen

_____ Gewerbeeinheiten

_____ Tiefgarage / Stellplätzen / Garagen

_______________

_______________

Der Eigentümer/Die Eigentümerin überträgt dem Verwalter/der Verwalterin die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Mietobjekts notwendig sind. Der Verwalter/Die Verwalterin ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Eigentümers/der Eigentümerin zu vertreten und die in §§ 3 und 4 aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.

§ 2 Vertragslaufzeit

(1) Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt am _________. Er wird für die Dauer von __ Jahren abgeschlossen und endet am _________ (Datum). Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Wird das Mietobjekt vom Eigentümer/von der Eigentümerin während der Vertragslaufzeit veräußert, ist der Eigentümer/die Eigentümerin berechtigt, den Verwaltervertrag mit einer Frist von ____ Woche(n) / Monat(en) zum Ablauf des Monats zu kündigen, in dem der Erwerber als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird und das Mietobjekt an ihn übergeben ist.

§ 3 Allgemeine Verwalteraufgaben

Dem Verwalter/Der Verwalterin obliegt die Betreuung der vertragsgegenständlichen vermieteten Einheiten im Namen und im Auftrag des Eigentümers/der Eigentümerin. Er/Sie hat die nachfolgend geregelten Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in der Wohnungswirtschaft zu erfüllen.

1. Kaufmännische Verwaltung

  • Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers/der Eigentümerin gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern; Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen; Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen; Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten (s. auch ausführlich § 4)
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen
  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Eigentümer/die Eigentümerin
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
  • Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Eigentümers/der Eigentümerin im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjekts
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.

2. Technische Verwaltung

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustands und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Prüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs- und Sanitäranlagen sowie des Aufzugs
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Aufstellung periodischer Erhaltungspläne (Instandhaltung und Instandsetzung) in Absprache mit dem Eigentümer/der Eigentümerin
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Hausmeistern, Reinigungskräften für Außenanlagen, Winterdienst etc.
  • Information und Beratung des Eigentümers/der Eigentümerin und anschließende Planung, Beauftragung und Durchführung energetischer Maßnahmen anlässlich von Reparaturen oder Sanierungen nach den gesetzlichen Vorgaben

3. Besondere Verwaltungsaufgaben

Folgende Tätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin:

_______________...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge