Eine Verbandsmitgliedschaft stellt keine Zugangsvoraussetzung für die Ausübung der Wohnungseigentumsverwaltung dar. Andererseits aber kann sich eine Verbandsmitgliedschaft positiv im Wettbewerb mit anderen Verwaltern auswirken, die sich um das Verwalteramt bei Wohnungseigentümergemeinschaften "bewerben". Die derzeit bedeutendsten Verwalterverbände sind der VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.) mit seinen Landesverbänden (z. B. VNIW in Nordrhein-Westfalen oder VDIV-Bayern) und der Verband BVI-Verwalter.

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