Wohnimmobilienverwalter bedürfen nach wie vor keiner bestimmten branchenspezifischen Ausbildung, sie benötigen überhaupt keine Ausbildung. Diese Tatsache war seit Jahrzehnten insbesondere den Immobilienverbänden ein Dorn im Auge. Diverse bereits Ende der 1950er und während der 1960er Jahre angestoßene Initiativen, vor allem des RDM, wurden vereinzelt zwar bei Gesetzesinitiativen berücksichtigt, allerdings nie Gesetz. Bis zur vorvergangenen Legislaturperiode war die Bundesregierung insoweit stets der Auffassung, ein Sachkundenachweis sei nicht erforderlich. Der Markt reguliere sich mehr oder weniger selbst im Hinblick auf unqualifizierte Gewerbetreibende. Im Koalitionsvertrag wurde dann im November 2013 angekündigt, entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten anzustoßen. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren war noch das Erfordernis eines Sachkundenachweises vorgesehen. Nach dem am 1.8.2018 in Kraft getretenen "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum" ist auch ein Sachkundenachweis nicht mehr Gegenstand dieses Gesetzes. Verwalter sind lediglich zur Fortbildung verpflichtet.[1]

 

Mittelbarer Zwang zur Ausbildung und in absehbarer Zeit zur Zertifizierung

Nach § 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV sind vom Verwalter auf Anfrage des Auftraggebers, also der Wohnungseigentümergemeinschaft u. a. unverzüglich Angaben über die berufsspezifischen Qualifikationen des Verwalters und seiner unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten zu machen. Zwar dürfte die Verpflichtung dem Wortlaut nach ein bereits bestehendes Bestellungsverhältnis voraussetzen, die Informationspflicht also noch nicht im Rahmen der Bewerbung des Verwalters um das Verwalteramt bestehen. Dies aber ist vor dem Hintergrund wohl eher bedeutungslos, als die Wohnungseigentümergemeinschaften mit Blick auf die geänderte Rechtslage eher sensibilisiert sind, was die berufsspezifische Qualifikation ihres Verwalters angeht. Im Übrigen lohnt sich eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zum Geprüften Immobilienfachwirt wegen gewisser Privilegien, was die Weiterbildungspflicht betrifft.[2]

Eine immobilienwirtschaftlich ausgerichtete Ausbildung wird aber ohnehin vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer Zertifizierung des Verwalters eine erhebliche Rolle spielen, da ihm eine derartige Ausbildung eine Prüfung vor der IHK ersparen kann und er also auch ohne eine solche zertifiziert wird.[3]

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