5.1 Checkliste für den Notfall

Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtiges übersehen wird.

 

Checkliste für den Notfall

 
Schadensmeldung erfolgt durch (Name)_______________, am: (Datum, Uhrzeit)__________________
Ort des Schadens exakt vermerkt
Schaden und Schadenshergang schriftlich festgehalten
Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung ergriffen (unbedingt jeweils Name des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit festhalten)
Gefahrenort gesichert/abgesperrt (Name der Beteiligten!)
Gefahrenort und Umgebung geräumt (Name der Beteiligten!)
Hilfe verständigt (unbedingt jeweils Name des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit festhalten)
Notarzt
Sanitäter
Polizei
Feuerwehr
techn. Hilfswerk
techn. Notdienst
Handwerker
Hausmeister
eigene Initiative
Mieter informiert (Datum, Uhrzeit)
Eigentümer informiert (Datum, Uhrzeit)
Versicherung verständigt (Name, Datum, Uhrzeit)
Gefahr beseitigt (Datum, Uhrzeit)

Weitere Maßnahmen zur Behebung des Schadens/der Folgen des Schadens ergriffen

_____________________________________________

5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z

 

Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermieter

 
  Verkehrssicherungspflichten Prüf- und Überwachungspflichten
Aufzugsanlage Betriebsprüfung alle 2 Jahre; dazwischen Prüfung auf ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage und Zustand der Betriebsmittel
Außenbeleuchtung: Zugangsweg zu Hausgrundstück, Bereich der Haustür Zugänge ordentlich beleuchten; Bewegungsmelder aber keine Pflicht
Baumbestand auf Grundstück
  • Sichtkontrolle alle 2 Jahre (unterschiedl. Rspr.)
  • regelmäßige äußere Zustands- und Gesundheitsprüfung des Baumbestands auf Standfestigkeit und abbrechende Äste bei Sturmschäden
  • bei äußerlich erkennbaren Defekten oder Krankheiten umgehend Fachmann beauftragen; ggf. Baum fällen (Baumschutzsatzung beachten)
Blitzableiter keine Pflicht, ausgenommen in Hessen (wenn nach Lage, Bauart oder Nutzung der baulichen Anlage Blitzschlag leicht eintreten und zu schweren Folgen führen kann)
Dach, Dachrinne und Abwasserleitung Überwachungspflicht auf Laub, damit Niederschlagswasser abfließen kann, oder wenn beschädigte Teile, die in Fußgängerbereich ragen
Dachlawine Schneefanggitter anbringen, wenn Gemeindesatzung oder örtliche Bauvorschrift dies bestimmt oder ortsüblich ist, oder Warnschilder aufstellen
Dachziegel lose sofort zu beseitigen, wenn Gefährdung droht
Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel Überprüfungspflicht alle 4 Jahre
Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen Überprüfungspflicht alle 6 Monate
Fußabtreter-Gitterrost keine Pflicht Gitterrost älterer Bauart auszutauschen, auch wenn die rautenförmigen Öffnungen zwischen den Stegen des Fußabtreters mit 4 cm x 7,3 cm messen; empfohlene Weite von höchstens 1 cm im "Merkblatt für Metallrost" gilt nur für öffentliche Verkehrswege
Fußboden in Wohn- oder Bürogebäude rutschfesten Bodenbelag wählen, insbesondere im Rahmen mit starkem Publikumsverkehr wie Kaufhaus, Verbrauchermarkt, Gaststätte
Gartenteich absichern und einzäunen, damit Kleinkinder nicht darüber steigen oder darunter durchkriechen können, wenn Grundstück nicht eingefriedet ist
Gebäude/Gebäudeteile und Grundstück Unterhaltungs- und Prüfungspflicht zu Zustand des Gebäudes; Mängel unverzüglich nach den Regeln der Baukunst und Technik beseitigen
Heizöltank Reinigung und Untersuchung auf Undichtigkeit ca. 5 – 7 Jahre
Kinderspielplatz Ausstattung auf Gefahrenquellen kontrollieren und z. B. Gras kurzhalten
Lichtschachtabdeckung
  • von Laub und Unrat befreien
  • gegen Abheben durch Dritte sichern
Parkplatz, öffentlicher und privater Winterdienstpflicht; Streupflicht entfällt bei geringer Größe und Verkehrsbedeutung des privaten Parkplatzes
Räum- und Streupflicht siehe Schnee- und Eisglätte
Räume mit starkem Publikumsverkehr (Kaufhaus, Verbrauchermarkt, Gaststätte) rutschfesten Fußboden wählen
Schleichweg/Trampelpfad Haftung für Sicherheit, wenn öffentliches Benutzen vom Eigentümer zugelassen oder geduldet wird
Schnee- und Eisglätte
  • Satzung der örtlichen Gemeinde prüfen, wenn vorhanden
  • Gehweg und Grundstückszugang schnee- und eisfrei halten; Streifen von 1 – 1,20 m Breite genügt; Räumungspflicht bei besonders stark frequentierten Fußwegen und wenn durch Ortssatzung geregelt
  • Schnee räumen zu den üblichen Verkehrszeiten von 7 – 21 Uhr; je nach Erforderlichkeit auch mehrmals am Tag
  • Streupflicht, wenn allgemeine Glättebildung vorliegt; sie beginnt mit Einsetzen des Tagesverkehrs und endet am Abend; bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen ist mehrmals zu streuen, auch bereits vor Beginn des üblichen Tagesverkehrs
  • Räum- und Streupflicht bei einzelnen Glättestellen nur, wenn erkennbar eine ernsthafte Gefahr droht
  • Räum- und Streupflicht entfällt bei ungewöhnliche...

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