5.1 Checkliste für den Notfall
Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtiges übersehen wird.
Checkliste für den Notfall
□ | Schadensmeldung erfolgt durch (Name)_______________, am: (Datum, Uhrzeit)__________________ |
□ | Ort des Schadens exakt vermerkt |
□ | Schaden und Schadenshergang schriftlich festgehalten |
□ | Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung ergriffen (unbedingt jeweils Name des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit festhalten) |
□ | Gefahrenort gesichert/abgesperrt (Name der Beteiligten!) |
□ | Gefahrenort und Umgebung geräumt (Name der Beteiligten!) |
□ | Hilfe verständigt (unbedingt jeweils Name des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit festhalten) |
□ | Notarzt |
□ | Sanitäter |
□ | Polizei |
□ | Feuerwehr |
□ | techn. Hilfswerk |
□ | techn. Notdienst |
□ | Handwerker |
□ | Hausmeister |
□ | eigene Initiative |
□ | Mieter informiert (Datum, Uhrzeit) |
□ | Eigentümer informiert (Datum, Uhrzeit) |
□ | Versicherung verständigt (Name, Datum, Uhrzeit) |
□ | Gefahr beseitigt (Datum, Uhrzeit) |
□ | Weitere Maßnahmen zur Behebung des Schadens/der Folgen des Schadens ergriffen _____________________________________________ |
5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z
Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermieter
Verkehrssicherungspflichten | Prüf- und Überwachungspflichten | |
---|---|---|
□ | Aufzugsanlage | Betriebsprüfung alle 2 Jahre; dazwischen Prüfung auf ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage und Zustand der Betriebsmittel |
□ | Außenbeleuchtung: Zugangsweg zu Hausgrundstück, Bereich der Haustür | Zugänge ordentlich beleuchten; Bewegungsmelder aber keine Pflicht |
□ | Baumbestand auf Grundstück |
|
□ | Blitzableiter | keine Pflicht, ausgenommen in Hessen (wenn nach Lage, Bauart oder Nutzung der baulichen Anlage Blitzschlag leicht eintreten und zu schweren Folgen führen kann) |
□ | Dach, Dachrinne und Abwasserleitung | Überwachungspflicht auf Laub, damit Niederschlagswasser abfließen kann, oder wenn beschädigte Teile, die in Fußgängerbereich ragen |
□ | Dachlawine | Schneefanggitter anbringen, wenn Gemeindesatzung oder örtliche Bauvorschrift dies bestimmt oder ortsüblich ist, oder Warnschilder aufstellen |
□ | Dachziegel lose | sofort zu beseitigen, wenn Gefährdung droht |
□ | Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel | Überprüfungspflicht alle 4 Jahre |
□ | Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen | Überprüfungspflicht alle 6 Monate |
□ | Fußabtreter-Gitterrost | keine Pflicht Gitterrost älterer Bauart auszutauschen, auch wenn die rautenförmigen Öffnungen zwischen den Stegen des Fußabtreters mit 4 cm x 7,3 cm messen; empfohlene Weite von höchstens 1 cm im "Merkblatt für Metallrost" gilt nur für öffentliche Verkehrswege |
□ | Fußboden in Wohn- oder Bürogebäude | rutschfesten Bodenbelag wählen, insbesondere im Rahmen mit starkem Publikumsverkehr wie Kaufhaus, Verbrauchermarkt, Gaststätte |
□ | Gartenteich | absichern und einzäunen, damit Kleinkinder nicht darüber steigen oder darunter durchkriechen können, wenn Grundstück nicht eingefriedet ist |
□ | Gebäude/Gebäudeteile und Grundstück | Unterhaltungs- und Prüfungspflicht zu Zustand des Gebäudes; Mängel unverzüglich nach den Regeln der Baukunst und Technik beseitigen |
□ | Heizöltank | Reinigung und Untersuchung auf Undichtigkeit ca. 5 – 7 Jahre |
□ | Kinderspielplatz | Ausstattung auf Gefahrenquellen kontrollieren und z. B. Gras kurzhalten |
□ | Lichtschachtabdeckung |
|
□ | Parkplatz, öffentlicher und privater | Winterdienstpflicht; Streupflicht entfällt bei geringer Größe und Verkehrsbedeutung des privaten Parkplatzes |
□ | Räum- und Streupflicht | siehe Schnee- und Eisglätte |
□ | Räume mit starkem Publikumsverkehr (Kaufhaus, Verbrauchermarkt, Gaststätte) | rutschfesten Fußboden wählen |
□ | Schleichweg/Trampelpfad | Haftung für Sicherheit, wenn öffentliches Benutzen vom Eigentümer zugelassen oder geduldet wird |
□ | Schnee- und Eisglätte |
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