Nach der VDE-Bestimmung DIN 0105 sind elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger mindestens alle 4 Jahre und Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen mindestens alle 6 Monate zu überprüfen.

 
Hinweis

Prüffristen für alle Vermieter

Diese Prüffristen gelten nicht nur für gewerbliche Vermieter, sondern auch für Privatleute.

Schadensträchtige Maschinen oder Anlagen muss der Vermieter hinreichend überwachen. Werden die zum Schutz der Mieter bestehenden Sicherheitsvorschriften geändert, trifft den Vermieter eine Nachrüstpflicht, die innerhalb einer angemessenen Zeit zu erfüllen ist.[1]

 
Achtung

Vermieter haftet

Wird die Kontroll- und Nachrüstpflicht nicht erfüllt und entsteht dem Mieter hierdurch ein Schaden, haftet der Vermieter auf Schadensersatz. Auf eine Unkenntnis der genannten technischen Regeln kann sich der Vermieter nicht berufen: Wer Räumlichkeiten vermietet, muss sich über die damit verbundenen Pflichten kundig machen.[2]

[1] LG Kempten, Beschluss v. 17.7.2017, 51 S 644/17, juris betr. Nachrüstungspflicht bei Tiefgaragentoren, die den Sicherheitsstandards nach DIN EN 13 241-1 nicht mehr entsprechen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge