Kurzbeschreibung

Die Wohnungseigentümer möchten in der Eigentümerversammlung eine Verwaltersondervergütung für Veräußerungszustimmungen beschließen. Diese Vorlage dient als Grundlage für eine Beschlussformulierung.

Vorbemerkung

Ist die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung eines Wohnungseigentums gemäß § 12 WEG erforderlich, kann er für den tatsächlich eintretenden Veräußerungsfall ein Sonderhonorar vereinbaren. Angemessen dürfte hier eine Pauschale in Höhe von 200 bis 300 EUR sein.[1] Zu beachten ist, dass die Sondervergütung im Fall der Veräußerungszustimmung stets als Pauschale vereinbart werden muss und nicht etwa als bestimmter Prozentsatz vom Verkaufspreis. Dies würde gegen § 138 BGB verstoßen.[2]

Für den Fall, dass in einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt ist, dass sich der Anspruch gegen den Veräußerer richtet, ist dieser wegen des Sonderhonorars in Anspruch zu nehmen. Ist nichts geregelt, sondern wird das Sonderhonorar mehrheitlich von der Gemeinschaft beschlossen, richtet sich der Honoraranspruch stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht gegen den Veräußerer. Die Wohnungseigentümer können jedoch eine entsprechende Kostentragungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers durch Mehrheitsbeschluss herbeiführen.

[1] KG, Beschluss v. 17.5.1989, 24 W 1484/89, NJW-RR 1989 S. 975 hatte zum damaligen Zeitpunkt eine vereinbarte Höhe von 600 DM nicht beanstandet.

Verwaltersondervergütung für Veräußerungszustimmung

TOP XX Verwaltersondervergütung im Fall der Erteilung/Versagung vereinbarter Veräußerungszustimmung

Gemäß § _____ der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ ist zur Veräußerung eines Sondereigentums die Zustimmung der Verwaltung erforderlich.

Zum Ausgleich des hiermit verbundenen zusätzlichen Verwalteraufwands erhält die Verwaltung je Veräußerungsfall, der der Zustimmung der Verwaltung unterliegt, eine pauschale Mehraufwandsvergütung in Höhe von 250 EUR. Im Innenverhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft ist jeweils der veräußernde Wohnungseigentümer verpflichtet, diese Mehraufwandsvergütung zu tragen und diese binnen zehn Tagen nach Erteilung bzw. Versagung der erforderlichen Verwalterzustimmung dem gemeinschaftlichen Konto bei der _______-Bank, BLZ / BIC_____, Kto. / IBAN _____ anzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Verwaltersondervergütung: Änderung der Kostenverteilung (verursacherbezogen)

TOP XX Verursacherbezogene Kostentragung der Sondervergütung der Verwaltung (Änderung der Kostenverteilung)

Die Wohnungseigentümer beschließen, dass das im Verwaltervertrag vom ________ geregelte Zusatzhonorar für die nach § ___ der Gemeinschaftsordnung vom Verwalter zu erteilende Veräußerungszustimmung verursacherbezogen von demjenigen Wohnungseigentümer zu tragen ist, der sein Sondereigentum veräußert. Entsprechendes gilt für die Notarkosten, die für die notarielle Beglaubigung der Verwalterunterschrift anfallen.

Das Zusatzhonorar wird mit Erbringen der Zusatzleistung fällig. Der Verwalter ist berechtigt, das Honorar sowie die Notargebühren dem Konto der Eigentümergemeinschaft nach entsprechender Rechnungsstellung zu entnehmen. Das Sonderhonorar nebst Notargebühren wird der Verwalter dann im Auftrag der Eigentümergemeinschaft dem Verursacher weiterberechnen.

Alternativ

Die Belastung mit dem Sonderhonorar und den Notargebühren erfolgt in der Jahreseinzelabrechnung der betroffenen Sondereigentumseinheit.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge