a)

Parameter der Gruppe A

  • Enterokokken
  • Escherichia coli (E. coli)
  • Coliforme Bakterien
  • Koloniezahl bei 22 °C
  • Koloniezahl bei 36 °C
  • Färbung
  • Trübung
  • Geschmack
  • Geruch
  • Wasserstoffionen-Konzentration
  • Elektrische Leitfähigkeit

Unter den nachfolgend bestimmten Bedingungen werden die Parameter der Gruppe A durch die folgenden Parameter ergänzt:

  • Aluminium, wenn es als Aufbereitungsstoff zugegeben wird,
  • Eisen, wenn es als Aufbereitungsstoff zugegeben wird,
  • Clostridium perfringens einschließlich Sporen, wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird,
  • Pseudomonas aeruginosa bei Trinkwasser, das zur Abfüllung in verschließbare Behältnisse zum Zweck der Abgabe bestimmt ist.
 

b)

Parameter der Gruppe B

Parameter der Gruppe B sind alle in den Anlagen 1 bis 3 Teil I festgelegten Parameter unter den dort gegebenenfalls genannten Bedingungen, wenn die Parameter nicht bereits als Parameter der Gruppe A zu untersuchen sind.

 

c)

Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet

Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet pro Tag abgegebenen oder produzierten Wassers in Kubikmeter pro Tag

(Anmerkung 1)

Parameter der Gruppe A

Anzahl der Untersuchungen pro Jahr

(Anmerkung 2 und Anmerkung 3)

Parameter der Gruppe B

Anzahl der Untersuchungen
< 10 1 1 pro 3 Jahre
≥ 10 bis ≤ 1 000 4 1 pro Jahr
> 1 000 bis ≤ 10 000

4

zuzüglich für die über 1 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 3 pro weitere 1 000 Kubikmeter pro Tag

(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 1 000 Kubikmeter aufgerundet)

1 pro Jahr zuzüglich für die über 1 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 4 500 Kubikmeter pro Tag

(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 4 500 Kubikmeter aufgerundet)
> 10 000 bis ≤ 100 000

3 pro Jahr zuzüglich für die über 10 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 10 000 Kubikmeter pro Tag

(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 10 000 Kubikmeter aufgerundet)
> 100 000

12 pro Jahr zuzüglich für die über 100 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 25 000 Kubikmeter pro Tag

(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 25 000 Kubikmeter aufgerundet)

Anmerkung 1: Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr berechnet.

Anmerkung 2: Bei einer zeitweiligen, kurzfristigen Wasserversorgung (Ersatzversorgung) durch Wassertransport-Fahrzeuge ist das darin bereitgestellte Wasser alle 48 Stunden zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, wenn der betreffende Wasserspeicher nicht innerhalb dieses Zeitraums gereinigt oder neu befüllt worden ist.

Anmerkung 3: Die Anzahl der Untersuchungen auf Enterokokken wird auf maximal 200 Untersuchungen pro Jahr begrenzt.

[1] Anlage 4 (zu § 14 Absatz 2 Satz 1 und § 19 Absatz 2b Nummer 1) geändert durch Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 09.01.2018.

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