Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.[1] Hier ist zu unterscheiden:

  • Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren.
  • Erbfallschulden sind Verbindlichkeiten, die aus Anlass des Erbfalls entstehen.
  • Nachlasserbenschulden sind Verbindlichkeiten, die der Erbe im Zuge der Nachlassverwaltung eingeht.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die Erblasserschulden und die Erbfallschulden.[2]

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