Kurzbeschreibung

Der Mieter hält in seiner Wohnung ein Haustier, ohne zuvor den Vermieter um Erlaubnis gebeten zu haben. Der Vermieter hat erfolglos die Entfernung des Tieres aus der Wohnung verlangt. Nun erhebt er Unterlassungsklage.

Vorbemerkung

Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch nach § 535 Abs. 1 BGB gehört, erfordert, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.[1]

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Unterlassungsklage

An das  
Amtsgericht  
   

[Bei Verwendung durch RA/RAin:]

nur per beA

  Klage  
des/der Herrn/Frau  
   
  – Kläger/in –
gegen    
Herrn/Frau  
   
  – Beklagte/r –

wegen Unterlassung unerlaubter Tierhaltung.

Hiermit erhebe ich Klage gegen den/die Beklagte/n mit folgenden Anträgen:

  1. Die/der Beklagte wird verurteilt, den von ihr/ihm in der Wohnung in ___________________, bestehend aus ____________ gehaltenen Hund der Rasse ___________ abzuschaffen.
  2. Die/der Beklagte wird verurteilt, es künftig bei Meidung der gerichtlichen Festsetzung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, einen Hund der Rasse ___________ in den im Antrag Ziffer 1 näher bezeichneten Wohnräumen zu unterlassen.
  3. Die/der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird der

  Erlass eines Versäumnisurteils  

gegen die/den Beklagten beantragt.

Ferner wird bereits an dieser Stelle die

  Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung  

beantragt.

Zur

  Begründung  

der vorstehenden Anträge wird wie folgt vorgetragen:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits verbindet ein Wohnraummietvertrag vom _______ über die Wohnung in ______________, bestehend aus ____________. Das Mietverhältnis der Parteien begann am _______, es besteht seither ungekündigt fort. Nach den mietvertraglichen Vereinbarungen ist der/die beklagte Mieter/in zur Tierhaltung nur nach vorheriger Erlaubnis durch den Vermieter – den Kläger/die Klägerin – berechtigt.

Beweis: Mietvertrag vom _______ als Anlage K1

Tatsächlich hält die/der Beklagte seit dem _______ einen Hund der Rasse __________ in den ihr/ihm vereinbarungsgemäß überlassenen Wohnräumen.

Beweis: geeignete Belege als Anlage K2

Die vorherige Erlaubnis hierzu hat er/sie nicht eingeholt, diese kann auch nicht nachträglich erteilt werden.

Dies wurde dem/der Beklagten mit Schreiben vom _______ mitgeteilt, mit welchem er/sie gleichzeitig unter Darlegung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Fristsetzung auf den _______ vergeblich aufgefordert wurde, das Tier aus der Wohnung zu entfernen und die Haltung des Tieres künftig zu unterlassen.

Beweis: Schreiben des Klägers/der Klägerin vom _______ als Anlage K3

Im Einzelnen wurden im Abmahnschreiben vom _______ die folgenden Gründe dargestellt, aus welchen die erforderliche Erlaubnis zur Tierhaltung nicht erteilt werden kann:

________________________

________________________

________________________

Beweis: Schreiben des Klägers/der Klägerin vom _______ als Anlage K3

Das vorgenannte Abmahnschreiben ist dem/der Beklagten am _______ zugegangen.

Beweis: Zugangsnachweis als Anlage K4

Der/die Beklagte hat der Abmahnung keine Folge geleistet, sondern setzt die vertragswidrige Nutzung des Mietobjekts auch weiterhin uneingeschränkt fort.

Beweis: Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung der WEG _______________ vom _______________ als Anlage K4

Die Regelungen der vorstehend genannten Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung wurden zwischen den Parteien in den ihrem Mietverhältnis zugrundeliegenden Mietvertrag einbezogen.

Beweis: Zeugnis des/der Herrn/Frau _______________ [vollständiger Name und Anschrift]

Die Haltung des Hundes entspricht aus den genannten Gründen nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, zumal es durch die Haltung eines solchen Hundes zu erheblichen Gefährdungen der übrigen Hausbewohner sowie deren Besucher und zu erheblichen Verschmutzungen insbesondere durch Urin- und Kotabscheidungen kommen kann, von welchen Gesundheitsgefahren für Dritte ausgehen können. Die beanstandete Hundehaltung stellt damit einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, der ab sofort zu unterlassen ist.

Nachdem hier außergerichtlich kein Erfolg erzielt werden konnte, ist die vorliegende Klage gemäß § 541 BGB nun geboten.

Der/die Beklagte ist antragsgemäß zu verurteilen.

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag und/oder weitere Beweisantritte des Klägers/der Klägerin für erforderlich erachten, wird um die frü...

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