Keine Zustimmungspflicht während der Vertragszeit
Der Mieter ist nicht verpflichtet, bei einem bestehenden Mietverhältnis einer Vertragsänderung zuzustimmen. Gegen den Willen des Mieters kann der Vermieter daher keine Staffelmietvereinbarung durchsetzen.
Die monatliche Grundmiete beträgt
vom 1.4.2020 bis 31.3.2021 | 600 EUR |
vom 1.4.2021 bis 31.3.2022 | 620 EUR |
vom 1.4.2022 bis 31.3.2023 | 640 EUR |
vom 1.4.2023 bis 31.3.2024 | 660 EUR |
vom 1.4.2024 bis 31.3.2025 | 680 EUR |
vom 1.4.2025 bis 31.3.2026 | 700 EUR |
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