Wichtig

Keine Zustimmungspflicht während der Vertragszeit

Der Mieter ist nicht verpflichtet, bei einem bestehenden Mietverhältnis einer Vertragsänderung zuzustimmen. Gegen den Willen des Mieters kann der Vermieter daher keine Staffelmietvereinbarung durchsetzen.

Die monatliche Grundmiete beträgt

 
vom 1.4.2020 bis 31.3.2021 600 EUR
vom 1.4.2021 bis 31.3.2022 620 EUR
vom 1.4.2022 bis 31.3.2023 640 EUR
vom 1.4.2023 bis 31.3.2024 660 EUR
vom 1.4.2024 bis 31.3.2025 680 EUR
vom 1.4.2025 bis 31.3.2026 700 EUR

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