Die beiden Klagen können miteinander verbunden werden. Diese Verbindung kann entweder zu Beginn eines Verfahrens (der Vermieter erhebt sowohl Zahlungs- als auch Räumungsklage), aber auch während der Anhängigkeit einer der beiden Verfahren erfolgen.

Ist dies geschehen, kann das Gericht auf Antrag eine Sicherungsanordnung erlassen.

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