Zulässig sind:

Frage 4: Fragen nach der Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen (wie viele Erwachsene, wie viele Kinder).
Frage 5: Die Frage nach Haustieren.
Frage 6: Fragen nach dem Beruf des Mietinteressenten, dem Arbeitgeber und dem Beschäftigungsverhältnis.
Frage 7:

Die Frage nach der Höhe des Nettoeinkommens.

 
Achtung

Einkommenshöhe ist tabu

Anders ist es, wenn die Miete von einer öffentlichen Stelle übernommen und unmittelbar an den Vermieter ausbezahlt wird.

Frage 8: Die Frage nach einem eröffneten und nicht abgeschlossenen Privatinsolvenzverfahren.
Frage 9: Die Frage, ob in den letzten 5 Jahren Räumungsklagen wegen Mietrückständen anhängig waren (zweifelhaft).
Frage 10:

Bei Eheleuten, Partnern und sonstigen Lebensgemeinschaften kann gefragt werden, ob der Mietvertrag mit beiden Eheleuten (Partnern) oder nur mit einer Person abgeschlossen werden soll.

 
Wichtig

Fragen nur an die Mietvertragspartei

In diesem Fall können die Fragen nach Beruf/Arbeitgeber, Einkommen und Mieterinsolvenz nur in Bezug auf die Mietvertragspartei gestellt werden.

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