Aus der Vertragsurkunde muss sich die Miete ergeben. Dabei genügt es, wenn diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestimmbar ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Parteien die Wohn- oder Nutzfläche schriftlich festlegen und eine Quadratmetermiete vereinbaren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge