Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an die Beratungspflichten einer Bank bei einer "Tauschempfehlung" für offene Immobilienfonds: Umfang der Aufklärungspflicht über das Aussetzungsrisiko nach §§ 37, 81 InvG im Mai 2008

 

Normenkette

BGB §§ 242, 280 Abs. 1; InvG §§ 37, 81; WpHG § 37a

 

Verfahrensgang

LG Lübeck (Urteil vom 08.02.2013)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten vom 28.2.2013 wird das am 8.2.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des LG Lübeck geändert und die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I. Die Klägerin macht wegen behaupteter fehlerhafter Empfehlung der Umschichtung von Fondsanlagen Schadenersatzansprüche gegen die beklagte Bank geltend.

Die Klägerin war bereits seit vielen Jahren Kundin der Beklagten und hatte am 6.9.2006 ein Depot bei der Beklagten eröffnet. Ende 2007 enthielt ihr Depot Wertpapiere im Gesamtwert von 17.853,16 EUR, davon zwei verlustbringende Aktienfonds im Gesamtwert von gut 3.000 EUR, einen Geldmarktfonds im Wert von ca. 3.800 EUR sowie 243 Anteile an dem offenen Immobilienfonds "hausInvest europa" (WKN 980701) im Wert von 10.356,66 EUR.

Ende Mai 2008 legte die Beklagte über ein mit ihr verbundenes Unternehmen den Dachfonds "Premium Management Immobilien-Anlagen" auf (WKN A0ND6C; im Folgenden: PMIA). Die Beklagte übernahm den Alleinvertrieb. Die Anteile am PMIA sollten zu einem Erstausgabepreis von 50 EUR, später dann zum Tageskurs zzgl. 5 % Agio veräußert werden. Der Ausgabeaufschlag und bis zu 70 % der jährlichen Verwaltungsvergütung von 1,5 % sollten der Beklagten als Vertriebsprovision zufließen. Im Vergleich zum Immobilienfonds "hausInvest europa" verfügte der PMIA über eine größere geografische und objektspezifische Diversifikation, weil er nicht nur Objekte in Europa, sondern auch in Japan, Kanada und den USA enthielt. Zu den Zielfonds des PMIA gehörten auch der hausInvest europa und der hausInvest global, die in der Summe anfänglich etwas über 30 % des Anlagebetrages ausmachten und später auf etwa 27 % des Anlagebetrages zurückgeführt wurden. Die angestrebte Rendite des PMIA bewegte sich in einer Größenordnung von 3,5 % bis 5 %.

Im Mai 2008 wandte sich der Zeuge L. telefonisch an die Klägerin und vereinbarte für den 15.5.2008 einen Gesprächstermin in der Filiale der Beklagten in R..

Bei dem Beratungsgespräch am 15.5.2008 empfahl der Zeuge L. der Klägerin die Umschichtung ihrer hausInvest europa-Anteile in entsprechende Fondsanteile des neu aufgelegten Dachfonds PMIA. Die Klägerin sei - so der Berater L. - durch die Anlage in den Dachfonds PMIA breiter aufgestellt und dadurch verringere sich ihr Risiko. Der Berater L. war auch davon überzeugt, dass der PMIA im Vergleich zum hausInvest europa im Ergebnis "besser laufen würde".

Die Klägerin orderte daraufhin 190 Anteile des PMIA zum Festpreis von 50 EUR/Stück plus Agio (5 % = 2,50 EUR), mithin i.H.v. insgesamt 9.975 EUR (190 × 52,50 EUR, vgl. die Abrechnung vom 19.5.2008, Anlage K IV, Bl. 30 GA). Gleichzeitig verkaufte sie die in ihrem Depot befindlichen hausInvest europa-Anteile (243 Stück, Rücknahmepreis von 43,38 EUR) für insgesamt 10.541,34 EUR (vgl. Abrechnung vom 15.5.2008, Anlage K III, Bl. 29 GA).

Die Anteile des PMIA verzeichneten zunächst einen verhaltenen Kursanstieg. Im Zuge der Finanzkrise im Herbst 2008 schlossen jedoch bereits die ersten Zielfonds.

Am 25.2.2010 kam es zu einem weiteren Gespräch zwischen den Parteien, dabei wurden auch die Angaben der Klägerin nach dem WpHG aktualisiert (vgl. Anlage K II, Bl. 26 - 28 GA). Demnach sollte die Anlagestrategie der Klägerin, die bis dahin entsprechend ihren Angaben gem. WpHG-Bogen vom 6.9.2006 noch "balanceorientiert" war (d.h. Stufe 4 von 6; vgl. Anlage B1 Bl. 89 GA) künftig nur noch "rentenorientiert" sein (Stufe 2 von 6). Das Gespräch führte die Klägerin mit der Zeugin K., die darüber ein Protokoll erstellt hat (vgl. Protokoll, Anlage V2, Bl. 225 - 227). Ausweislich des Beratungsprotokolls dauerte das Gespräch mehr als 45 Minuten. Die Klägerin behauptet, ihr sei durch die Zeugin geraten worden, am PMIA festzuhalten. Ausweislich des Protokolls empfahl die Zeugin K. der Klägerin jedoch den Verkauf ihrer PMIA Anteile, weil die Entwicklung des Fonds hinter den Erwartungen zurückgeblieben war und die Depotstruktur zu einseitig auf den Immobilienbereich ausgerichtet gewesen sei. Stattdessen empfahl die Zeugin der Klägerin den Erwerb einer Commerzbank Stufenzins Anleihe (WKN CZ22EQ). Die Klägerin folgte dieser Empfehlung jedoch nicht und behielt die PMIA-Anteile in ihrem Depot.

Am 24.9.2010 riet die Zeugin K. der Klägerin vor dem Hintergrund einer drohenden Schließung zum Verkauf der PMIA-Anteile. Die entsprechend erteilte Verkaufsorder konnte jedoch wegen der Schließung des Fonds nicht mehr rechtzeitig ausgeführt werden. Am 27.9.2010 setzte die nämlich die Fondsverwaltung (Allianz Global Invest...

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