Zwischen Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht grundsätzlich keine Rechtsbeziehung, maßgeblich ist der Mietvertrag zwischen vermietendem Wohnungseigentümer und Mieter.

 
Praxis-Tipp

Betretungsrecht im Mietvertrag vereinbaren

Hierin kann und sollte ein Betretungsrecht der Wohnung als Sondereigentum – ebenfalls nach entsprechender Ankündigung und zeitlichem Vorlauf – zur Wartung oder Instandsetzung der Rauchwarnmelder als Gemeinschaftseigentum vereinbart werden.

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