Zwischen Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht grundsätzlich keine Rechtsbeziehung, maßgeblich ist der Mietvertrag zwischen vermietendem Wohnungseigentümer und Mieter.
Betretungsrecht im Mietvertrag vereinbaren
Hierin kann und sollte ein Betretungsrecht der Wohnung als Sondereigentum – ebenfalls nach entsprechender Ankündigung und zeitlichem Vorlauf – zur Wartung oder Instandsetzung der Rauchwarnmelder als Gemeinschaftseigentum vereinbart werden.
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