Begriff

Darf der Mieter im Haus rauchen? Der BGH sieht das so: Rauchen in der Wohnung oder auf dem Balkon ist im Allgemeinen "vertragsgemäß". Er muss aber auf Mitmieter Rücksicht nehmen und sollte regelmäßig lüften. Gibt es eine "Nutzungsregelung" für rauchfreie Zeiten auf dem Balkon, stört das die anderen Mieter weniger. Schäden durch exzessives Rauchen dagegen hat der rauchende Mieter zu zahlen. Denn starke Nikotinablagerungen können nicht mehr durch Renovierung, sondern nur durch aufwendige Instandsetzungsarbeiten beseitigt werden. Aber ein Rauchverbot kann der Wohnungsvermieter nur individuell im Mietvertrag regeln. Eine Formularklausel reicht nicht. Einzelheiten über die Möglichkeiten und Grenzen vom Rauchen in der Mietwohnung, auf dem Balkon oder im Treppenhaus bis zum vertragsgemäßen Gebrauch und vertraglichen Regelungen in diesem Beitrag.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Rauchen in den eigenen vier Wänden des Mieters ist grundsätzlich vertragsgemäß.[1] Dieser vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wird nur durch die Pflicht zum respektvollen Umgang mit dem Eigentum des Vermieters und zur Rücksichtnahme eingeschränkt.[2] Das ist etwa dann, wenn er einfache und zumutbare Maßnahmen, wie etwa regelmäßiges Lüften, unterlässt und es daher zu Störungen der übrigen Mieter kommt.[3]

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