Wie bereits ausgeführt, kann der Vermieter die Räumung auch dann im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn sich der Mieter in Verzug mit der Sicherheitsleistung nach einer Sicherungsanordnung befindet.[1]

 

Musterschreiben: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung von Wohnraum (§ 940a Abs. 3 ZPO)

Amtsgericht Düsseldorf

Werdener Straße 1

40227 Düsseldorf

 
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 940a Abs. 3 ZPO
  1. der Frau Martina May, Mohrenstraße 9, 40589 Düsseldorf
  2. des Herrn Felix May, Mohrenstraße 9, 40589 Düsseldorf

– Antragsteller –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Klein, Königsallee 240, 40215 Düsseldorf

gegen

Frau Trixi Feldheim, Hornhügel 28, 40699 Düsseldorf

– Antragsgegnerin –

Hiermit zeige ich – ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd – die Vertretung der Antragsteller an. Namens und in Vollmacht der Antragsteller b e a n t r a g e ich

 
  die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – zu verurteilen, die von ihr innegehaltene, im ersten Obergeschoss des Hauses Hornhügel 28, 40699 Düsseldorf, gelegene Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad mit WC nebst zugehörigem und mit der Nr. 4 an der Tür gekennzeichneten Kellerraum im Kellergeschoss zu räumen und an die Antragsteller herauszugeben.
 
Begründung

Den auf § 940a Abs. 3 ZPO gestützten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begründe ich wie folgt:

Gegen die Antragsgegnerin ist beim Amtsgericht Düsseldorf zur Geschäftsnummer 35 C 567/17 in Bezug auf die im Antrag näher bezeichnete Wohnung eine Räumungsklage mit einer verbundenen Zahlungsklage anhängig. In diesem Verfahren hat das Gericht gemäß § 283a ZPO eine Sicherungsanordnung erlassen.

 
  Glaubhaftmachung: Sicherungsanordnung vom 20.10.2017 als Kopie in – Anlage AS 1 –

Innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist hat die Antragsgegnerin diese Sicherheit nicht geleistet.

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin – Anlage AS 2 –

Dementsprechend kann die Antragsgegnerin nunmehr gemäß § 940a Abs. 3 ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung zur Räumung der Wohnung verurteilt werden.

Rechtsanwalt

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