Entscheidungsstichwort (Thema)

Normenkontrolle. Anforderungen an den Erlass einer gemeindlichen Satzung. Ausweisung eines ehemaligen Parks als geschützter Landschaftsbestandteil. Abwägung der Belange privater Eigentümer

 

Normenkette

GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2; AGVwGO Saar § 18; SVwVfG § 42; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15, §§ 34-35, 42; BNatSchG § 28; BNatSchG. § 29 Abs. 1; BNatSchG § 42; SNG 1993 § 19 Abs. 2, § 24 Abs. 4 S. 1, § 31 Abs. 3, § 37; SNG 2006 §§ 14, 20 Abs. 3, § 32 Abs. 3, § 39 Abs. 4, § 53 Abs. 1; SNG § 39 Abs. 1; KSVG §§ 12, 35 Nr. 12; ROG § 3 Nr. 2; SDschG § 7

 

Tenor

Die am 6.2.2007 vom Stadtrat der Antragstellerin beschlossene Satzung für den geschützten Landschaftsbestandteil “Am Triller” (GLB 5.08.03) in Alt-A…-Stadt in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2008 ist unwirksam.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich mit dem Normenkontrollantrag gegen die Satzung der Antragsgegnerin vom Februar 2007 für den geschützten Landschaftsbestandteil “Am Triller”. Die Verordnung betrifft einen Teilbereich des gleichnamigen Bebauungsplans der Antragsgegnerin aus dem Jahre 2006. (vgl. dazu das gleichzeitig entschiedene Normenkontrollverfahren 2 C 478/07) Die Antragsteller sind Eigentümer mehrerer im Geltungsbereich beider Satzungen gelegener Grundstücke in der Flur … der Gemarkung A…-Stadt.

Der auf einem Höhenzug südlich der Saar in Alt-A…-Stadt gelegene “Triller” wurde ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bebaut. Seinerzeit erwarb der Industrielle Kommerzienrat Carl Röchling (1827-1910) mehrere Grundstücke, die in der Folge als private Parkanlage (“Röchlingpark”) angelegt und mit verschiedenen Gebäuden bebaut wurden. Die Gebäude sind noch teilweise erhalten und stehen, wie das ehemalige, heute baufällige Gartenhaus (“Franzosenhäuschen”) oder die 1907 errichtete Kapelle mit Gruft, unter Denkmalschutz. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die 1898 fertig gestellte, seit 1937 im Eigentum der Röchling'schen Eisen- und Stahlwerke (RESW) befindliche und 1938 umgebaute repräsentative Villa von einer Brandbombe schwer beschädigt und nach Kriegsende 1950 unter der französischen Sequesterverwaltung abgebrochen.

Der historische “Röchling-Park” umfasste seit 1898 auch Grundstücke westlich der Lilienstraße, die mit dem Bereich östlich der Straße durch eine ebenfalls nach dem Zweiten Weltkrieg abgetragene Brücke verbunden waren. (vgl. hierzu den von den Antragstellern überreichten historischen Lageplan Blatt 127 der Gerichtsakte, auf dem die Grenzen des Anwesens im Jahre 1907 und die erwähnte Verbindungsbrücke über die Lilienstraße dargestellt sind) Auf der heutigen Parzelle Nr. …5/6 hat die französische Sequesterverwaltung nach dem Krieg für den Verwalter ein großes Wohngebäude, heute A…-Straße, errichtet. Dieses parkähnliche, auch die Parzellen Nrn. …5/4, …5/10 und …5/11 einschließende Anwesen gehört inzwischen der Mutter der Antragsteller und wird von dieser bewohnt. (vgl. dazu die von den Antragstellern in Anlage 1) zum Schriftsatz vom 3.9.2008 zur Akte gereichte Dokumentation, Hülle Blatt 119 der Gerichtsakte) Auf der Parzelle Nr. …5/9 wurde ebenfalls in der Nachkriegszeit ein Mehrfamilienhaus erstellt (heute Lilienstraße …).

Sonstige Bereiche des ursprünglich als Repräsentationsgarten angelegten, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Parks des Röchlingschen Anwesens blieben zunächst weitgehend sich selbst überlassen und unterlagen daher hinsichtlich ihrer Vegetation über Jahrzehnte einer natürlichen Entwicklung. 1958 wurde der Teil östlich der Lilienstraße, auf dem sich im Laufe von Jahrzehnten ein umfangreicher Baumbestand entwickelt hatte, von der RESW mit dem Ziel seiner Bebauung in elf Einzelgrundstücke parzelliert, wobei eigens eine “Straßenparzelle” (Nr. …2/14) zur Anbindung der von Westen an das Gelände herangeführten Narzissenstraße an die von Süden anstoßende Straße Am Triller, beides Sackgassen, gebildet wurde. Die Straße wurde bisher nicht realisiert. Die in Verlängerung der Narzissenstraße befindliche damalige Parzelle Nr. …2/1 wurde zunächst vom Saarland gekauft und 1962 an Herrn Dr. Manfred Sch…, den damaligen Generalbevollmächtigten der Röchling Bank, veräußert. Die angrenzende Parzelle Nr. …2/13 wurde von der RESW mit einem von Herrn Dr. Sch… genutzten Wohnhaus bebaut. 1976 wurde die Parzelle …2/4 mit einem später auf die damals seitlich angrenzende Parzelle Nr. …2/5 erweiterten Wohnhaus bebaut (heute sog. “Villa Töpfer”).

Die verbliebenen zusammenhängenden Grundstücke in dem im Westen von der Lilienstraße, im Norden von der Narzissenstraße beziehungsweise der “Wegeparzelle” Nr. …2/14 und im Süden und Osten von der Straße Am Triller begrenzten Bereich (Dabei handelt es sich im Einzelnen um die heutigen Parzellen Nrn. …2/2, …2/3, …2/25, …2/26, …2/27, …2/29, …2/8, …2/9, …2/11 und …2/12, jeweils in Flur … der Gemarkung S…) sowie im unmit...

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