Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 04.07.2002; Aktenzeichen 1 BvR 390/01)

BVerwG (Beschluss vom 30.01.2001; Aktenzeichen 4 BN 72.00)

 

Tenor

Der gegen das Ortsgesetz über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Osterholzer Feldmark” gerichtete Normenkontrollantrag wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren gegen die ortsgesetzliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Osterholzer Feldmark”.

Durch Ortsgesetz vom 30.03.1999 (BremABl. 1999, 239 und 1999, 265), das die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) am 23.03.1999 beschlossen hatte, wurde im Osten der Stadt ein etwa 245 ha großes Gebiet südlich der Osterholzer Dorfstraße als städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt; wegen der Abgrenzung des Entwicklungsbereichs im einzelnen wird auf § 2 des Ortsgesetzes verwiesen.

Das 245 ha große Gebiet ist von bebauten Stadtteilen umgeben, selbst aber unbebaut und überwiegend landwirtschaftlich genutzt; im Nordosten wird auf Pachtland ein Reitsportzentrum (Schimmelhof e. V.) betrieben, auf einer Teilfläche im Westen des Gebiets befinden sich Kleingärten. Das Gebiet ist – bis auf kleinere Teilflächen – als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (Verordnung vom 02.07.1968); die Zuordnung soll teilweise aufgehoben, das Landschaftsschutzprogramm selbst geändert werden. Es ist beabsichtigt, einen Landschaftsplan für den nach Durchführung der Entwicklungsmaßnahme verbleibenden Landschaftsraum aufzustellen und Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Das Entwicklungsgebiet gilt als wertvolles großflächiges Biotop inmitten der Stadtlandschaft.

Der südliche Grenzbereich des Gebiets ist durch angrenzende Eisenbahnstrecken lärmbelastet. Im Norden grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Hofstellen. Im Westen grenzen Wohngebiete und ein Eisenbahnausbesserungswerk an, im Osten Wohngebiete.

Das Gebiet besteht aus 35 Grundstücken, von denen viele sehr langgestreckt sind und sich von der Nord- bis zur Südgrenze des Gebiets ausdehnen. Die Grundstücke gehören 25 Eigentümern oder Eigentümergemeinschaften. Alle Antragsteller sind Eigentümer von Grundstücken in diesem Gebiet, zusammengenommen gehören ihnen 46 % der Fläche des Entwicklungsbereichs.

Die Deputation für das Bauwesen beschloß am 13.03.1997 (BremABl. 1997, 178), daß Voruntersuchungen durchgeführt werden sollten, um Beurteilungsgrundlagen für die Festsetzung eines Entwicklungsbereichs „Osterholzer Feldmark” zu gewinnen. Die Deputationsvorlage nannte folgende Planungsziele: Bereitstellung von Wohnungsbauflächen, insbesondere Flächen für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser, einschließlich technischer und sozialer Infrastruktur, Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe entlang der Eisenbahnstrecke, Flächen für Natur- und Naherholung und Kleingärten, bedarfsgerechte Verkehrsanbindung.

In der Folgezeit wurde ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben und durchgeführt, es wurden Verkehrsanalysen angestellt und Konzepte für die Verkehrsführung entwickelt, ferner eine Reihe weiterer Erhebungen vorgenommen (Schulen, Kindergärten, Wasser, Abwasser, Altlasten, Grundstückspreise). Hierzu wird auf den von der Antragsgegnerin vorgelegten Aktenordner III verwiesen, ferner auf das Gutachten zur Landwirtschaft in der Osterholzer Feldmark (Aktenordner IV).

Über den Flächenbedarf für den Wohnungsbau in Bremen wurden mehrere Untersuchungen angestellt. Das GEWOS-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung, Hamburg, hat im Auftrage der Antragsgegnerin die Umlandwanderungen in der Region untersucht und im April 1996 seinen Endbericht vorgelegt. Der Wanderungverlust Bremens hatte in den Jahren 1990 bis 1994 17.5069 Personen betragen. Das Gutachten kommt auf der Grundlage von Befragungen zu dem Ergebnis, daß Haushalte – meist Kleinfamilien – mit mittlerem bis höherem Einkommen abwandern, und daß sie dies aus wohnungs- und wohnanlagenbezogenen Gründen tun. Die für Bremen negative Wanderungsbilanz bewirke eine Strukturveränderung in der Bevölkerung, weil die Sozialstruktur der abwandernden Haushalte nur in Teilen derjenigen der Zuwanderer entspreche. Bei letzteren dominierten „Single-Haushalte” mit eher geringem Einkommen und Orientierung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Das Institut empfiehlt für Gegenmaßnahmen an erster Stelle die Förderung des Eigenheimbaus. Wegen der Einzelheiten wird auf den genannten Endbericht verwiesen (Bl. 257 ff. GA).

Der Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung erarbeitete ein „Stadtentwicklungskonzept Bremen”, das im Juli 1999 vorgelegt wurde. Der darin enthaltene „Baustein Wohnungsbaukonzept” (Bl. 226 GA) wurde auf der Grundlage des schon genannten GEWO...

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