Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung einer Einliegerwohnung: Vorliegen der Voraussetzungen des Kündigungsgrundes bis zum Abschluß des Räumungsrechtsstreits
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die maßgeblichen Voraussetzungen des Kündigungsgrundes nach BGB § 564b Abs 4 müssen sowohl im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung als auch bis zum Abschluß eines eventuellen Räumungsrechtsstreites vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter von einem Wegfall der die ausgesprochene Kündigung tragenden Gründe zu benachrichtigen und ihm eine Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten.
Normenkette
BGB §§ 242, 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 4
Verfahrensgang
LG Karlsruhe (Entscheidung vom 26.06.1992; Aktenzeichen 2 O 76/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 541560 |
NJW 1994, 594 |
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