Leitsatz (amtlich)

Der Vertrieb eine Buches mit teilweise polemischen und unwahren Äußerungen mehrerer Autoren über Einkaufszentren und über Unternehmen, die diese entwickeln und betreiben, keine Wettbewerbshandlung.

Wegen Art. 5 GG besteht keine Vermutung, dass solche Äußerungen in Wettbewerbsabsicht erfolgen. Eine solche ist auch nicht aufgrund der Umstände zu bejahen, dass der beklagte Verlag wirtschaftliche Beteiligungen an einer Firma hat, die ihrerseits Einkaufszentren entwickelt, dass einige der Buchautoren in der Immobilienbranche tätig sind und dass die Beiträge der Autoren auch überspitzte und teilweise unrichtige Angaben über das namentlich genannte Unternehmen enthalten.

 

Normenkette

BGB §§ 823-824, 826; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 17.11.2006; Aktenzeichen 312 O 875/06)

 

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 12, vom 17.11.2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der in der Berufungsverhandlung gestellte Verfügungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen wird.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

und beschlossen:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Berufungsverfahren auf 100.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

A. Die Antragstellerin ist ein in Deutschland und Europa führendes und bekanntes Unternehmen, das bundesweit viele Einkaufszentren verwirklicht hat und entwickelt.

Im Verlag der Antragsgegnerin ist das von W. B., R. J. und H. P. herausgegebene Buch "Angriff auf die City" erschienen. Es hat den Untertitel:

"Kritische Texte zur Konzeption, Planung und Wirkung von integrierten und nicht integrierten Shopping-Centern in zentralen Lagen" Anlage ASt 2).

Die Antragstellerin beanstandet den Vertrieb des Buchs als eine unzulässige Werbemaßnahme; es sei als "Sach-Buch" getarnt, mit dem die Herausgeber und Autoren wirtschaftliche Interessen verfolgten. Das Buch enthalte verunglimpfende und schmähende Passagen sowie falsche Tatsachenbehauptungen.

Die Antragstellerin nimmt im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren die Antragsgegnerin auf Unterlassung in Anspruch.

Die Antragstellerin hat beantragt, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung von bestimmten Ordnungsmitteln zu verbieten, das von W. B., R. J. und H. P. herausgegebene Buch "Angriff auf die City" in den Verkehr zu bringen; hilfsweise das von W. B., R. J. und H. P. herausgegebene Buch "Angriff auf die City" in den Verkehr zu bringen, solange darin enthalten sind:

1. die Illustrationen:

  • Titelbild ("Beil")
  • Bild S. 73 ("Blutsauger")
  • Bild S. 105 ("Abschneiden")
  • Bild S. 218 ("Auspressen") sowie

2. die folgenden Behauptungen (Textstellen im Buch mit "S"-Ziffern für die Seitenzahlen, die "BU"-Ziffern beziehen sich auf Bild-Untertexte auf der angegebenen Buchseite):

S. 60: "Bei Großstädten mit 500 000 - 1 Mio. Einwohner sind 12 000-20 000 m2 Verkaufsfläche das Äußerste, womit Kannibalisierungseffekte vermieden werden können. Städte mit ca. 100 000 Einwohnern können noch eine vernünftige Sortimentsbelebung mit 5 000-7 000 m2 echter Verkaufsfläche erreichen. 15 000 m2 und mehr bei einer Einwohnerzahl von nur 70 000-100 000 haben dagegen einen negativen Effekt";

S. 63: "Eine Stadtgalerie hat im Gegensatz zu einem Shopping-Center (...) nie mehr als 30 % Filialisten";

BU 75: "City Galerie Wolfsburg, 'Potemkin' an der Porschestraße";

BU 76: "Urbane Arkadengänge? Eher Dekoration von Rückfronten; sog. Staubsaugereffekt, leblose Fußgängerzone zwischen den Eingängen der City Galerie";

BU 77: "Hamburg Harburg: Phoenix-Center hinterlässt Spuren in der Harburger Innenstadt. Nicht-integriertes Shopping-Center: Damit müssen Sie rechnen!";

S. 76: "Ein Teufelskreis, der im Nachhinein fast nie zu durchbrechen ist, sondern zu bleibenden Schäden in der Struktur der Innenstadt führt";

S. 86: "Dieser Öffentlichkeitsarbeit bedienen sich nun auch solche, die zuvor im Verdacht standen, sich die Eliminierung der deutschen Innenstädte als Zentren der Handelskultur zur Aufgabe gemacht zu haben. Wenn man genau hinsieht, erkennt man, dass sich ungeachtet der öffentlichkeitswirksamen Pose pro Innenstadt nichts an dieser Absicht geändert hat";

S. 86: "Die Umarmung des Feindes trägt mitunter skurrile Züge. Unter dem Motto 'Lebendige Innenstädte' werden angeblich integrierte Einzelhandelszentren in Citylagen 'verbrochen', die dem traditionellen Handel nicht minder brutal das Wasser abgraben, als es die Center der gleichen Entwickler auf der grünen Wiese bereits vorexerziert haben";

S. 88: "Einschlägig vorbelastete Entwickler verpflanzen ihre Serienprodukte weiterhin unter großem Beifall der Politik und gegen den Rat von Fachleuten in deutsche Innenstädte. Stadtentwicklung, so scheint es, wird hier nur noch von den großen Centerentwicklern betrieben. Der 'Wiederaufbau' der Fassade des Braunschweiger Stadtschlosses mit angebundenem Xyy-Center verdeutlicht dies in letzter - und wie manche meinen schrecklicher - Konsequenz";

S. 93: "Die in den letzten Jahren zu...

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