Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerberaummiete: Fristlose Vertragskündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch hochsommerliche Temperaturen
Orientierungssatz
Muß ein Mieter eines Ladenlokals (hier: Textilgeschäft) in einem "gewöhnlichen" Sommer für mehrere Monate mit Innenraumtemperaturen von (teilweise weit) mehr als 35 Grad Celsius rechnen, berechtigt ihn dies zur fristlosen Mietvertragskündigung nach BGB § 544 wegen Gesundheitsgefährdung.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Kleve (Aktenzeichen 3 O 84/86) |
Fundstellen
Haufe-Index 537869 |
NJW-RR 1998, 1307 |
NZM 1998, 915 |
ZMR 1998, 622 |
MDR 1998, 1218 |
OLGR Düsseldorf 1998, 277 |
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