Verfahrensgang

BKartA (Beschluss vom 05.11.2008; Aktenzeichen B 5-31200-Fa-25/08)

 

Tenor

I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 2. und 3. gegen den Beschluss des BKartA vom 5.11.2008 (Gesch.-Z.: B 5-31200-Fa-25/08) werden zurückgewie-sen.

II. Die Beteiligten zu 1. bis 3. haben die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Beteiligten zu 2. und 3. haben überdies dem BKartA die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV. Der Beschwerdewert wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die in Schweden geschäftsansässige Beteiligte zu 1. (folgend: A.A.) ist mit ihren Konzerntochterunternehmen weltweit tätig und deckt nahezu die gesamte Produktpalette der Schließ- und Sicherungstechnik für Türen und Gebäude ab. Unter anderem produziert und vertreibt der Konzern mechanische Schließzylinder, mechatronische Schließzylinder, elektronische Beschläge und sog. konventionelle Zutrittskontrollanlagen.

Die Beteiligte zu 2. (folgend: S.) ist u.a. tätig in der Produktion und dem Vertrieb von elektronischen Schließzylindern, die bislang vom Produktangebot von A.A. nicht umfasst sind. Die Geschäftsanteile an S. werden von der Beteiligten zu 3. (folgend: M.) gehalten.

Die genannten schließtechnischen Produkte sind - kurz zusammengefasst - durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

Der mechanische (Profil-)Schließzylinder tastet mechanisch die Fräsungen und das Profil eines Schlüssels ab und erlaubt es bei Übereinstimmung von Schlüssel und Zylinder, durch Drehen von Schlüssel und Zylinder das Schloss zu entriegeln.

Mehrere funktional zusammengefasste mechanische Schließzylinder bilden eine mechanische Schließanlage, die differenzierte Zutrittsberechtigungen verschafft. Bei Schlüsselverlusten oder Änderungen von Zutrittsberechtigungen der Nutzer ist der Austausch von Zylindern erforderlich.

Wesentliche Anbieter von mechanischen Schließzylindern sind A.A., die Beigleadene zu 1. (folgend: B.), die Beigeladene zu 2. (folgend: C.), E., W., W. und K..

Der mechatronische Schließzylinder erlaubt die Schlossentriegelung, wenn neben der mechanischen Übereinstimmung von Schlüssel und Zylinder ein zugleich - beispielsweise mittels Transpondertechnik - auf dem Schlüssel enthaltener elektronischer Code von einer entsprechenden Erfassungseinheit im Zylinder als übereinstimmend erkannt wird. Die elektronische Technik ermöglicht es, eine Vielzahl verschiedener Zutrittsberechtigungen pro Zylinder zu verwalten und Schließvorgänge auf dem Zylinder zu speichern. Bei Verwendung in einer Schließanlage, in welcher die Zutrittsberechtigung lediglich über den elektronischen Code vermittelt wird, während die mechanische Schlüsselkodierung für alle in der Schließanlage verwendeten Schlüssel identisch ist (mechanisch gleichschließende Zylinder), genügt es bei Schlüsselverlust oder Änderung in der Zutrittsberechtigung regelmäßig, den betreffenden Schlüssel aus dem Speicher der Zylinder heraus- oder umzuprogrammieren. Eine Programmierungsänderung wie auch das Auslesen des Speichers erfolgt mittels eines mobilen Zubehörgeräts, erfordert also regelmäßig ein Begehen der einzelnen Türen.

Der mechatronische Zylinder kann - ebenso wie der mechanische Schließzylinder - mit einem geringen Aufwand in jede genormte Eurozylinderöffnung gängiger Türen eingebaut werden.

Neben A.A. sind wesentliche Anbieter B., die Beigeladene zu 3. (folgend: U. & Z.), H., W. und K..

Ob mechatronische Schließzylinder auch in einer für den Online-Betrieb geeigneten Variante vertrieben werden, ist zwischen den Verfahrensbeteiligten nicht mehr streitig, nachdem die Beschwerde im Senatstermin eingeräumt hat, dass beispielsweise A.A. eine Produktlinie mit mechatronischen Schließzylindern in der online-Variante unterhält.

Nach den Feststellungen des BKartA wurden mechatronische Zylinder in den Jahren 2007 und 2008 nach Stückzahlen zu 99 % in der Offline-Variante vertrieben.

Unter Online-Betrieb versteht man die Vernetzung aller oder einzelner Schließzylinder einer Schließanlage mit einer zentralen Kontroll- und Steuereinheit dergestalt, dass die so vernetzten Zylinder über Kabel oder Funk in Echtzeit mit der Zentrale kommunizieren können. Die Zentrale übernimmt in dieser Betriebsweise die elektronische Verwaltung und Identifizierung der Zugangsberechtigungen, die Türfreigabe und die Zutrittsprotokollierung. Die zentrale Verwaltung der Zutrittsberechtigungen macht die Begehung einzelner Türen im Falle notwendiger Programmierungsänderungen (insbesondere bei Änderungen der Zutrittsberechtigungen) entbehrlich.

Elektronische Schließzylinder haben die beschriebenen Eigenschaften und Vorteile eines mechatronischen Zylinders, machen aber insbesondere die Verwendung eines Schlüssels entbehrlich. Die Codierung ist auf einem sog. Identmedium (Transponder, Chipkarte o.Ä.) ausschließlich elektronisch enthalten und wird von der Zylindertechnik berührungslos abgefragt. Bei Übereinstimmung wird das Türschloss fre...

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