Eine Staffel- oder Indexmiete gilt auch während der Zeit der Vorenthaltung. Gleiches gilt bei der Geschäftsraummiete für eine Wertsicherungsklausel.[1]
Keine Anwendung bei gesetzlicher Mieterhöhung
Mögliche Mieterhöhungen für diesen Bereich, z. B. Modernisierung, erhöhen die Nutzungsentschädigung nicht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen