Der Bundesrat hat am 8.11.2019 der Grundsteuerreform zugestimmt. Die Verkündung des Grundsteuerreformgesetzes erfolgte am 2. Dezember im Bundesgesetzblatt. Damit ist die neu berechnete Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zu zahlen.

Für die Ermittlung der Höhe der Grundsteuer wird in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen, sondern es werden dann auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können.

Einführung neue Grundsteuer

Die neu berechnete Grundsteuer wird ab dem 1.1.2025 zu zahlen sein. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke und statistischen Miethöhen festgestellt werden müssen. Dies wird wohl einige Jahre dauern, da ca. 35 Mio. Grundstücke neu bewertet werden müssen.

Zentrales Ziel der Reform ist, die Grundsteuer im Einklang mit dem Grundgesetz neu zu regeln. Dabei sollen die Gemeinden keinen Gewinn machen – die Gesamtsumme der Grundsteuer soll gleich bleiben.

Gerechte Steuer

Die Neuregelung soll außerdem gerecht sein, indem sich die Grundsteuer weiterhin am Wert einer Immobilie orientiert. Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden, damit Wohnen bezahlbar bleibe.

Umlage auf Mieter

Gezahlt wird die Grundsteuer von den Immobilieneigentümern. Sie können die Kosten derzeit über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Hier gibt es eine umstrittene Bundesratsinitative des Landes Berlin mit dem erklärten Ziel, die Umlagefähigkeit auf die Mieter per Gesetz bundesweit abschaffen zu wollen.

Hebesatz

Offen bleibt, wie teuer am Ende die Steuer für Hausbesitzer und Mieter ausfallen wird. Großen Einfluss darauf werden nach wie vor die Kommunen haben, die mit ihren Hebesätzen letztlich die Höhe der Abgabe bestimmen. So kann sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro unterscheiden. Eigentümer von Mietshäusern müssen oft vierstellige Beträge berappen. Endgültig feststehen wird die Höhe der Steuer erst in einigen Jahren. Die Kommunen können ihre Hebesätze außerdem jederzeit ändern.

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