Sachsen-Anhalt hat eine einfach zu handhabende Regelung, die der von Niedersachsen ähnelt. Der einzuhaltende Grenzabstand von Bäumen, Sträuchern und Hecken hängt allein von der Höhe der Gehölze ab. Er beträgt:

 

§ 34 Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt[1]

 
bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m
bis zu 3 m Höhe 1,00 m
bis zu 5 m Höhe 1,25 m
bis zu 15 m Höhe 3,00 m
über 15 m Höhe 6,00 m
[1] Nachbarschaftsgesetz (NbG) v. 13.11.1997.

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