Kurzbeschreibung

Der Mieter hat zu Recht die Miete gemindert, allerdings eine viel zu hohe Quote in Abzug gebracht. Mit diesem Musterschreiben weist der Vermieter die Höhe des vorgenommenen Abzugs zurück und verlangt eine angemessene Kürzung.

Vorbemerkung

Ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aufgehoben, muss der Mieter überhaupt keine Miete bezahlen, ist sie nur eingeschränkt, kann sie gekürzt werden. Bei einer Kürzung der Miete kommt es stets auf den Einzelfall an: Fällt die Heizung z.B. im Winter aus, kann die Minderungsquote höher bemessen werden als bei einem Ausfall im Sommer; gibt es Probleme mit der Trinkwasserqualität, macht es einen Unterschied, ob es sich um Wohnraum oder den Gewerberaum eines Künstlers handelt. Als Orientierung kann die Mietminderungstabelle herangezogen werden.

Musterschreiben

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Ihr Schreiben vom

Sehr geehrte/r ____________________,

mit Ihrem Schreiben vom ____________________ haben Sie mir mitgeteilt, die Miete wegen der nachstehend genannten Mängel der Mietsache zu mindern:

____________________

Sie teilen mir mit, dass sich die Minderung der Miete aufgrund dieser Mängel auf __% belaufen würde, weshalb Sie bis zur Beseitigung nur eine entsprechend um ____________________ EUR geminderte Miete von ____________________ EUR bezahlen werden.

Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angenommene Minderungsquote vollkommen überzogen erscheint. Die Höhe der Minderung bemisst sich nach dem Maß der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Eine solche Beeinträchtigung tritt in Ihrem Fall allenfalls in einem erheblich geringeren Umfang ein.

Im Einzelnen:

____________________

Somit ist allenfalls eine Minderung der Miete um ____________________ EUR auf ____________________ EUR eingetreten, was einer Minderungsquote von ____________________ % entspricht.

Jeglicher weitergehenden Minderung der Miete infolge der hier streitgegenständlichen Mängel trete ich ausdrücklich entgegen, etwaige Zahlungsrückstände werde ich erforderlichenfalls gerichtlich gegen Sie durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Vermieter

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge