Kurzbeschreibung

Der Mieter macht eine Mietminderung z. B. wegen einer optischen Beeinträchtigung, eines durch eine Kleinreparatur schnell zu behebenden Schadens oder einer einmaligen Ruhestörung geltend. Der Vermieter weist die Mietminderung mit diesem Musterschreiben zurück.

Vorbemerkung

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu mindern, wenn er einen Mangel rügt, der erkennbar schnell und mit geringen Kosten zu beheben ist, kaum wahrnehmbar und deswegen als unerheblich vernachlässigt werden kann oder nur optische Mängel hat, z.B. gelegentliches Rauchen eines anderen Bewohners auf dem Balkon,[1] Graffiti an der Hausfassade[2] oder Geräusche einer Heizungsanlage liegen unter den technischen Grenzwerten[3] etc.

[2] AG Berlin, Urteile v. 4.11.2014, 7 C 159/14, GE 2015 S. 197.
[3] AG Hannover, Urteil v. 1.10.2014, 412 C 8478/13, GE 2014 S. 1592.

Musterschreiben

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Ihr Schreiben vom

Sehr geehrte/r ____________________,

mit Ihrem Schreiben vom____________________ haben Sie mir gegenüber folgende Mängel des Mietobjekts gerügt:

____________________________________________________________________________________________________

Sie haben mich zur Beseitigung der genannten Mängel aufgefordert und angekündigt, die Miete wegen dieser Mängel zu mindern.

Hierzu habe ich Ihnen mitzuteilen, dass Ihnen ein Anspruch auf Minderung der Miete nicht zusteht, da folgende Mängel bereits beseitigt wurden:

____________________________________________________________________________________________________

Bei den weiter gerügten Mängeln handelt es sich lediglich um geringfügige optische Beeinträchtigungen, mit welchen keinerlei Minderungen der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache einhergehen. Voraussetzung einer Mietminderung ist aber nicht nur das Vorliegen eines Mangels, sondern insbesondere dessen Ursächlichkeit für eine verminderte Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Dies ist bei solch unerheblichen Mängeln gerade nicht der Fall (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB).

Ich habe Sie deshalb hiermit aufzufordern, auch weiterhin die ungeminderte Miete vollständig und pünktlich an mich zu bezahlen.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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