Ab 2017 sollen auch Mieter vom erzeugten Strom ihres Vermieters profitieren können. Dessen erzeugter Strom soll direkt in die Steckdosen der Mieter gelangen. Mit diesem Modell ist eine Beteiligung der Mieter an der Energiewende möglich.

Mieterstromgesetz verabschiedet

Am 29.6.2017 hat der Bundestag das Mieterstromgesetz verabschiedet, welches am 7.7.2017 den Bundesrat passierte. Über dieses Gesetz wurde lange diskutiert, da sich alle Parteien einen neuen Impuls in der Energiepolitik erhoffen. Trotzdem ist das neue Gesetz, welches das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) ändert, nicht ohne Kritik. Die Opposition moniert, dass die Bundesregierung die Regelungen zu kurz gefasst und somit eine große Chance versäumt hat, die Energiewende erheblich effektiver fortzuführen. Ein weiterer Kritikpunkt wird in der Gegenfinanzierung gesehen. Während die Nutzer des Mieterstroms durch die neuen Regelungen merklich entlastet werden, ist fraglich, was mit Stromabnehmern passiert, die keinen Mieterstrom beziehen können. Hier wird befürchtet, dass dieser Personenkreis die sogenannte Zeche zahlen muss. So wird von den Kritikern vorausgesagt, dass die Energieunternehmen, die möglicherweise entstehenden Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen, auf ihre Abnehmer umlegen.

Ungeklärte Steuerfragen

Steuerrechtlich sind Fragen nicht abschließend geklärt. So steht bei Wohnungsunternehmen das Problem "Gewerbesteuer" im Raum. Sobald Wohnungsunternehmen den aus Fotovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) erzeugten Strom ins allgemeine Netz oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird aus einer gewerbesteuerfreien Vermietung eine gewerbesteuerpflichtige. Dies dürfte ein Nachteil für die Erzeuger des Mieterstroms sein.

Vorteile

Grundsätzlich lässt sich für die Nutzer von Mieterstrom feststellen, dass dieser sich für Anbieter und Nutzer dann lohnt, wenn wenig Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen werden muss, aber auch wenig erzeugter Strom in dieses eingespeist wird.

Die Wohnungsunternehmen und Eigentümer müssen sich natürlich die Frage stellen, ob sich das System des Mieterstroms für sie rechnet.

Was bezeichnet man überhaupt als Mieterstrom?

Mieterstrom

Im Rahmen vieler Förderprojekte wurden in der Vergangenheit durch die Länder und den Bund energetische Maßnahmen im Immobiliensegment gefördert. Hierzu gehörten unter anderem auch Fördermaßnahmen zur Errichtung und Nutzung von Fotovoltaikanlagen sowie von Blockheizkraftwerken (BHKW). Der mit diesen Anlagen erzeugte Strom wird in das Hausnetz eingespeist und an die Mieter veräußert beziehungsweise in Batteriespeichern "gelagert". Nur der von den Mietern nicht benötigte Strom wird in das öffentliche Netz abgegeben.

Ersparnis bei den Nebenkosten

Wie sich die Nutzung des Mieterstroms auswirken wird, muss von Mieter zu Mieter und von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich bewertet werden. Geht man von einer Mischung beider Stromquellen (Mieterstrom und andere Anbieter) aus, so rechnet man mit einer durchschnittlichen Ersparnis von 10 bis 20 % bezogen auf den örtlichen Stromtarif. Dies wird die Nebenkosten des Mieters erheblich senken und den Wohnraum verbilligen. Ein weiterer Vorteil für die Mieter liegt in der etwas größeren Unabhängigkeit vom Strompreis der öffentlichen Anbieter. So muss man sich der Strompreisentwicklung eben nicht anpassen.

Entfallende Kosten

Welche Kosten entfallen beim Mieterstrom:

  • Netzentgelte,
  • Umlagen des Netzanbieters,
  • Stromsteuer,
  • Konzessionsabgaben.

Vorteile für den Eigentümer

Der Eigentümer der Immobilie kann auch einige Vorteile verbuchen. So kann er ebenfalls seine Strompreise für den Hausstrom senken und ist wie auch der Mieter von der Strompreisentwicklung unabhängiger. Gleichzeitig ist bei einem entsprechend modernisierten und betriebenen Gebäude eine Wertsteigerung möglich.

Nachteile für den Eigentümer

Für den Eigentümer oder Betreiber der Stromerzeugeranlage hat der Mieterstrom nicht nur Vorteile. Insbesondere aus gewerbesteuerlicher Sicht kann sich ein Nachteil durch den Wegfall einer bestehenden erweiterten Gewerbesteuerkürzung ergeben. Dieser Wegfall kann den Verkauf des Stroms an die Mieter unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch für die Veranlassung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, die ebenfalls einen Kostenfaktor darstellen können.

Ein weiterer Nachteil ist die zusätzliche Schaffung von Messmöglichkeiten im Zusammenhang mit der notwendigen Abgrenzung von an den Mieter gelieferten Strommengen und ins öffentliche Netz eingespeisten Strommengen. Dazu kommt gegebenenfalls ein erhöhter Verwaltungsaufwand.

Eckpunkte

Die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung:

  • Bei Fotovoltaik muss sich die Anlage auf demselben Gebäude befinden, in dem sich auch die zu beliefernde Mietwohnung befindet,
  • das entsprechende Gebäude muss mindestens 40 % Wohnraum aufweisen,
  • Nachbarschaftsversorgung und Quartierslösungen sind nicht zulässig,
  • das maximale Mieterstrom-Ausbauvolumen darf pro Jahr 500 Megawatt nicht überschreiten,
  • mit den Mietern muss ein näher definierter Mieter...

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