Kurzbeschreibung
Das Mietverhältnis ist beendet, der Mieter hat von ihm eingebrachte Mietereinbauten noch nicht entfernt. Mit diesem Schreiben fordert ihn der Vermieter unter Fristsetzung auf, die Einbauten zu entfernen.
Vorbemerkung
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, alle von ihm eingebrachten Einrichtungen und Einbauten zu entfernen. Unterlässt er dies und möchte der Vermieter einen Schadensersatzanspruch, der auf Ersatz des für die Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags gerichtet ist, geltend machen, muss er vor Geltendmachung dieses Schadensersatzanspruchs dem Mieter eine Frist zur Erfüllung seiner Rückbaupflicht setzen. In diesem Schreiben muss der Vermieter genau bezeichnen, welche Arbeiten der Mieter auszuführen hat.[1]
Abwicklung, Aufforderung zur Entfernung von Mietereinbauten
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Herr / Frau / Eheleute
(Name und Anschrift des Mieters)
____________________, den ____________________ |
Mietverhältnis
Hier: Abwicklung unseres Mietverhältnisses
Sehr geehrte/r ____________________,
das zwischen Ihnen und mir ursprünglich bestehende Mietverhältnis ist mit dem _______________ beendet worden. Entgegen der sich hieraus für Sie ergebenden Verpflichtung zur Entfernung Ihrer Einbauten habe ich feststellen müssen, dass Sie folgende Einbauten in den Mieträumen zurückgelassen haben:
Bei den vorbenannten Einbauten handelt es sich um von Ihnen eingebrachte Einrichtungen, die zur vollständigen Räumung der Wohnung zu entfernen sind. Erledigen Sie dies nun nicht bis spätestens _______________, werde ich ein gerichtliches Räumungsverfahren gegen Sie einleiten müssen, was mit erheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird.
Um nochmals Zugang zu den Mieträumen zu erhalten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir zur Vereinbarung eines Termins innerhalb der oben genannten Frist in Verbindung.
Unabhängig davon weise ich Sie darauf hin, dass Sie mir gegenüber seit Beendigung des Mietverhältnisses nach § 546a Abs. 1 BGB zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung wenigstens in Höhe der bisher geschuldeten Miete verpflichtet sind, bis die Wohnung vollständig geräumt ist. Ich fordere Sie aus diesem Grund auf, diese Zahlungen unverzüglich zu leisten, sie sind wie die Miete monatlich im Voraus am jeweiligen 1./3./3. Werktag des Monats fällig.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche wegen der nicht fristgerechten Räumung behalte ich mir ausdrücklich vor.
Mit freundlichem Gruß
Vermieter
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