Kurzbeschreibung

Mit dieser Musterklage macht der Vermieter seine Zahlungsansprüche gegen den Mieter wegen nicht bezahlter Miete geltend.

Vorbemerkung

Örtlich zuständig ist sowohl bei Wohnraum- als auch bei Geschäftsraummietverhältnissen das Gericht, in dessen Bezirk sich die Mieträume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO).

Hinsichtlich der Frage, bei welchem Gericht (Amts- oder Landgericht) die Klage zu erheben ist (sachliche Zuständigkeit), ist zwischen Wohnraum- und Geschäftsraummietverhältnissen zu unterscheiden. Für Zahlungsklagen wegen Mietrückständen ist bei Wohnraummietverhältnissen unabhängig vom Streitwert ausschließlich das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2a GVG), bei Geschäftsraummietverhältnissen bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR das Amtsgericht, ab 5.000,01 EUR das Landgericht.

Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, vor dem Landgericht muss sich jede Partei des Verfahrens von ein Anwalt vertreten lassen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Zahlungsklage

An das  
Amtsgericht  
   

nur per beA

  Klage  
des/der Herrn/Frau  
   
  – Kläger/in –
gegen    
Herrn/Frau  
   
  – Beklagte/r –

wegen Mietforderungen.

Hiermit erhebe ich Klage gegen den/die Beklagte/n mit folgenden Anträgen:

  1. Die/der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin _______ EUR nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. aus jeweils _______ EUR seit dem _________, seit dem ________ und seit dem ________ sowie vergebliche Mahnkosten in Höhe von _______ EUR zu bezahlen.
  2. Die/der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird der

  Erlass eines Versäumnisurteils  

gegen die/den Beklagten beantragt.

Ferner wird bereits an dieser Stelle die

  Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung  

beantragt.

Zur

  Begründung  

der vorstehenden Anträge wird wie folgt vorgetragen:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits verbindet ein Wohnraummietvertrag vom ____________ über die Wohnung in ______________, bestehend aus ____________. Das Mietverhältnis der Parteien begann am ___________, es besteht seither ungekündigt fort. Nach den mietvertraglichen Vereinbarungen ist die Miete monatlich im Voraus spätestens am jeweiligen dritten Werktag zu Zahlung an den Vermieter – den Kläger/die Klägerin – fällig.

Beweis: Mietvertrag vom ________ als Anlage K1

Derzeit beläuft sich die von dem Beklagten/von der Beklagten geschuldete Miete auf _______ EUR, bestehend aus einer Kaltmiete in Höhe von _______ EUR, der Miete für den Stellplatz in Höhe von _______ EUR sowie einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten in Höhe von _______ EUR.

Beweis:

Mietvertrag vom ________ als Anlage K1

ggf. Mieterhöhungsvereinbarung / Zustimmung des Beklagten/der Beklagten zur Mieterhöhung / Erhöhung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vom ________ als Anlage K2

Entgegen der mietvertraglichen Vereinbarungen hat der/die Beklagte die nachstehend genannten Mietzahlungen bislang nicht /nicht vollständig geleistet:

Der/die Beklagte befindet sich damit mit Mietzahlungen in Höhe von insgesamt _______ EUR im Zahlungsverzug.

Zurückbehaltungsrechte, Minderungsansprüche oder aufrechenbare Gegenforderungen stehen dem/der Beklagten nicht zu. Es sind keine Gründe ersichtlich, geschweige denn geltend gemacht, die den/die Beklagte/n von der Verpflichtung zur pünktlichen und vollständigen Mietzahlung entbinden könnten.

Die ausstehenden Mietzahlungen wurden außergerichtlich durch den Kläger/die Klägerin mit Mahnschreiben vom ________, vom ________ sowie vom ________ vergeblich angemahnt.

Beweis:

Mahnschreiben vom ________ als Anlage K3

Mahnschreiben vom ________ als Anlage K4

Mahnschreiben vom ________ als Anlage K5

Durch diese Mahnschreiben sind dem Kläger/der Klägerin durch den/die Beklagte/n unter Verzugsgesichtspunkten zu erstattende Mahnkosten in Höhe von _______ EUR entstanden.

Beweis: Nachweise der Mahnkosten als Anlage K6

Diese Mahnkosten werden als Nebenforderungen geltend gemacht.

Der mit der Klage nun geltend gemachte Mietzahlungsanspruch des Klägers/der Klägerin ergibt sich aus §§ 535 Abs. 2, 556 Abs. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit den mietvertraglichen Vereinbarungen der Parteien.

Der geltend gemachte Anspruch auf Verzinsung ergibt sich aus § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Der/die Beklagte ist somit antragsgemäß zu verurteilen.

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag und/oder weitere Beweisantritte des Klägers/der Klägerin für erforderlich erachten, wird um die frühzeitige Erteilung entsprechender richterlicher Hinweise gebeten.

elektronisch signiert

__________________

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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