Kurzbeschreibung

Der Vermieter hat Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die der Mieter geduldet hat. Nach Beendigung der Arbeiten hat der Vermieter die Miete erhöht. Der Mieter möchte/kann die höhere Miete nicht bezahlen. Vermieter und Mieter vereinbaren deshalb die Aufhebung des Mietvertrags.

Vorbemerkung

Der Vermieter kann nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen die Miete entsprechend erhöhen. Ist der Mieter hierzu nicht bereit, kann ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden. Ein Mietaufhebungsvertrag kann auch bereits vor Beginn der Modernisierungs-Sanierung geschlossen werden. Vorteil dessen ist, dass sich einerseits der Mieter Baulärm und eine eingeschränkte Nutzung der Wohnung erspart und andererseits, dass der Vermieter keine Mietminderung zu befürchten hat und die Wohnung nach der Modernisierung wertsteigernd und teurer vermieten kann, denn komplett sanierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen

Mustervereinbarung

  Aufhebungsvereinbarung  
  zum Mietvertrag vom _______________  
  nebst Nachtrag Nr. 1 vom _______________  
     
zwischen
Herrn/Frau (Name und Anschrift des Vermieters)
  – im Folgenden: Vermieter –
   
und  
Herrn/Frau __________________ (Name und Anschrift des Mieters)
  – im Folgenden: Mieter –
   
  – im Folgenden gemeinsam: Mietvertragsparteien –
  1. Vereinbarungsgrundlage

    Zwischen den Mietvertragsparteien besteht seit dem ________ auf der Basis des Mietvertrags vom _________ nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________ ein Mietverhältnis über die Wohnung im ____ -geschoss des Anwesens __________________________ [Anschrift des Mietobjekts], bestehend aus ____ Zimmern, Küche, Bad, WC, Diele, Balkon, Kellerraum Nr. ___ und Tiefgaragenstellplatz Nr. ___. Mit Schreiben vom ________ hat der Vermieter dem Mieter gegenüber die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen angekündigt, deren Durchführung der Mieter geduldet hat und die zwischenzeitlich am _______ zum Abschluss gebracht werden konnten. Der Vermieter hat nach Abschluss der Arbeiten gegenüber dem Mieter mit Schreiben vom _______ eine Mieterhöhung gemäß § 559 BGB erklärt. Der Mieter, der die erhöhte Miete nicht bezahlen möchte/kann, hat es versäumt, rechtzeitig innerhalb der in § 561 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten Frist von seinem Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses Gebrauch zu machen. Zwischen den Mietvertragsparteien besteht Streit über die Wirksamkeit der durch den Vermieter erklärten Mieterhöhung.

  2. Einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses

    Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind sich die Mietvertragsparteien darüber einig, dass das zwischen ihnen seit dem ________ auf der Basis des Mietvertrags vom ________ nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________ bestehende Mietverhältnis mit Ablauf des ________ sein Ende finden wird, ohne dass es weitergehender Erklärungen der Mietvertragsparteien bedarf.

  3. Die vorzeitige außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bleibt den Mietvertragsparteien vorbehalten.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung einschließlich Nebenräumen bis spätestens zum in vorstehender Ziffer 2 genannten Beendigungszeitpunkt mit allen Schlüsseln in geräumtem sowie vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter herauszugeben.
  5. Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 2 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Schönheitsreparaturen auszuführen hat:

  6. Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 2 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Mietereinbauten zu entfernen hat:

  7. Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 2 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Schäden in der Wohnung zu beseitigen hat:

  8. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Rückbau und Schadensbeseitigung behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
  9. Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass sich das Mietverhältnis nicht gemäß § 545 BGB verlängert, sollte der Mieter seine Räumungs- und Herausgabeverpflichtung gemäß vorstehender Ziffer 4 nicht vollständig und/oder fristgerecht erfüllen.
  10. Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter im Fall einer über den in vorstehender Ziffer 2 geregelten Beendigungszeitpunkt hinausgehenden Nutzung der Wohnung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von mindestens der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten monatlichen Miete zu bezahlen.
  11. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter bis zum in vorstehender Ziffer 2 vereinbarten Beendigungszeitpunkt Besichtigungen der Wohnung mit Miet-/Kaufinteressenten durchführt; solche Besichtigungstermine sind dem Mieter drei Werktage vorher anzukündigen. Der Vermieter wird sich bemühen, diese Termine auf maximal drei Termine pro Woche zu beschränken und die Termine tagsüber zwischen 8.00 und 19.00 Uhr stattfinden zu lassen. Im Fall seiner Verhinderung wird der Mieter einen Dritten beauftragen, der dem Vermieter de...

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