Kurzbeschreibung

Der Auftragnehmer erhält innerhalb der Gewährleistungszeit eine Mängelrüge, verbunden mit der Aufforderung, die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen. Der Auftragnehmer weist die Mängelrüge zurück, da Mängel zwar bestehen, diese aber nicht auf seine Werkleistung zurückzuführen sind.

Anschreiben

Anschrift Auftraggeber  
   
   
   
  _________________________
  (Ort, Datum)
Bauvorhaben: __________________________________________________  
Bauvertrag vom _________________________  

Unsere Gewährleistungsverpflichtung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte/r _________________________,

Ihrer Aufforderung zur Mängelbeseitigung folgender Mängel:

____________________________________________________________

____________________________________________________________

____________________________________________________________

können wir nicht nachkommen. Die o. g. Mängel sind allein auf

□ die Leistungsbeschreibung (vgl. Pos. __________)

□ Ihre Anordnung vom _______________

□ von Ihnen gelieferte oder vorgeschriebene Baustoffe oder Bauteile (vgl. Pos __________)

□ die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, hier des _________________________

zurückzuführen.[1]

Gem. § 13 Abs. 3 VOB/B sind daher Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen. Entsprechend § 4 Abs. 3 VOB/B hatten wir bereits mit Schreiben vom _______________ unsere Bedenken angemeldet.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Unterschrift)

[1] Gem. § 13 Abs. 3 VOB/B sind Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern der Mangel zurückzuführen ist auf die Leistungsbeschreibung oder Anordnung des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die ihm nach § 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Bedenkenanmeldung über die zu befürchtenden Mängel unterlassen hat.

Wegen der Einzelheiten wird auf das Muster "Bedenken gegen die Art der Ausführung (§ 4 Abs. 3 VOB/B)"verwiesen.

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