Überblick

Die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO machen die Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Löschung personenbezogener Daten notwendig.

Die Umsetzung eines Löschkonzepts bietet einen vielseitigen Nutzen. Zunächst dient ein dokumentiertes Löschkonzept der Wahrung der Rechenschaftspflicht (accountability) über die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO). Die Bestimmung von Löschfristen setzt eine Auseinandersetzung mit den Unternehmensprozessen voraus. Dies eröffnet die Möglichkeit, Prozesse effizienter zu gestalten. Auch die Datenverwaltung wird durch das Löschkonzept systematisiert und konsolidiert, da alle Datenbestände in die Betrachtung einbezogen werden müssen. Der Datenbestand kann dadurch bereinigt werden. Dies hat zur Folge, dass auch der Aufwand und die Kosten für Datenmigrationen bei Systemwechseln erheblich reduziert werden.

Die Formulierung eines Konzepts zur Löschung personenbezogener Daten ist eine komplexe und umfangreiche Aufgabe. Sie steht in der Praxis etlichen Problemen gegenüber. Zunächst müssen unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden. Darüber hinaus ist die Festlegung des Endes von Prozessen und der daraus resultierenden Löschfristen regelmäßig eine sehr aufwendige Aufgabe. Dass eine Vielzahl von Personen wie Vorstände, Geschäftsführer, IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Abteilungsleiter an der Umsetzung beteiligt sind, reduziert die Komplexität der Aufgabenstellung auch nicht gerade.

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