Durch die Verwendung von Standardlöschfristen und abstrakten Startzeitpunkten können differenzierte Löschregeln formuliert werden. Eine Kombination von Standardlöschfrist und abstraktem Startzeitpunkt bildet eine sogenannte Löschklasse. Alle Datenarten können den Löschklassen einfach und effizient zugeordnet werden. In einer Löschklasse werden alle Datenarten mit gleicher Löschfrist und gleichem abstrakten Startzeitpunkt zusammengefasst.

Wenn alle Datenarten in datenschutzrechtlich vertretbarer Weise den definierten Löschklassen zugeordnet werden können, ist der Prozess abgeschlossen.

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