Tenor

Der Verfügungsbeklagten wird auferlegt, in dem gleichen Teil des Nord Heide Wochenblatts, in dem der Artikel unter der Überschrift „Der Märchen-Bürgermeister” erschienen ist, mit gleicher Schrift und unter Hervorhebung des Wortes „Gegendarstellung” als Überschrift durch drucktechnische Anordnung und Schriftgröße in der nächsten, zum Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe des Nord Heide Wochenblatts die nachfolgende Gegendarstellung abzudrucken:

”Gegendarstellung

Im Nord Heide Wochenblatt vom 24.08.2005 wird auf Seite 3 unter der Überschrift „Der Märchen-Bürgermeister” über mich berichtet:

  1. In Bezug auf meinen Leserbrief vom 15. August 2005 an den Chefredakteur des Wochenblatt-Verlages heißt es, dieser enthalte „Unwahrheiten”.

    Hierzu stelle ich fest:

    Mein Leserbrief vom 15. August 2005 enthält keine Unwahrheiten.

  2. Ferner heißt es in Bezug auf meinen Leserbrief, der Bürgermeister behaupte der Wahrheit zuwider,

    „es gehe bei dem bebaubaren Land neben Iduna um weniger als 4 Hektar und um höchstens 60 Wohneinheiten.”

    Hierzu stelle ich fest:

    In meinem Brief habe ich mich nicht zu dem bebaubaren Land insgesamt geäußert, sondern lediglich mitgeteilt, dass ein Investor aus eigenem Antrieb ein städtebauliches Konzept für die gesamte Fläche vorgelegt habe, das den Bau von etwa 60 Wohneinheiten vorsieht.

  3. Weiter wird behauptet, was den Bebauungsplan für dieses Gebiet angehe, „so wissen Insider, dass sich derzeit … zuständige Leute im Bauplanungsamt weigern, daran zu arbeiten.”

    Hierzu stelle ich fest:

    Eine solche Weigerung hat zu keinem Zeitpunkt gegeben.

  4. Ferner heißt es:

    „Mit Wissen des Bürgermeisters und seiner Bauverwaltung tritt aber im Bereich des möglichen Bebauungsplans seit geraumer Zeit ein Immobilien-Makler aus Maschen-Horst mit zweifelhaften Angeboten an die Grundstückseigentümer heran.”

    Hierzu stelle ich fest:

    Mir ist zwar bekannt, dass ein Immobilien-Makler dort eine Bebauung plant, seine Angebote an die Grundstückseigentümer sind mir nicht bekannt.

  5. Am Schluss des Artikels heißt es:

    „Bleibt die Frage, ob die Maklerfirma ohne jede Zusage aus dem Rathaus an den Aufkauf der Grundstücke gegangen ist. Die Erfahrung lehrt: In ähnlichen Fällen hat es unter der Hand meist bereits Zusagen gegeben.”

    Hierzu stelle ich fest:

    Zusagen aus dem Rathaus gibt es nicht. Von ähnlichen Fällen ist mir nichts bekannt.

  6. Der Artikel ist mit einer Karte illustriert. In der Bildunterschrift heißt es:

    „Die rot gekennzeichnete Fläche, an die sich etwas weiter nördlich das Iduna-Areal anschließt, ist auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans durch die rot-bunte Mehrheit weiter als Bauerwartungsland ausgewiesen.”

Hierzu stelle ich fest:

Die rot gekennzeichnete Fläche entspricht nicht dem Flächennutzungsplan.

Buchholz i.d.N., den 12. September 2005

Der Bürgermeister, Buchholz i.d.N.”

Der darüber hinausgehende Antrag des Verfügungsklägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Der Verfügungskläger begehrt mit der einstweiligen Verfügung die Durchsetzung eines Gegendarstellungsanspruches.

Der Verfügungskläger ist Bürgermeister der Stadt Buchholz in der Nordheide. Die Verfügungsbeklagte verlegt unter anderem das Nord Heide Wochenblatt. In der Ausgabe des Nord Heide Wochenblatts vom 24.08.2005 erschien dort unter der Überschrift „Der Märchen-Bürgermeister” ein Beitrag über den Verfügungskläger. In dem Artikel heißt es unter anderem:

  1. Unterzeile der Überschrift: „… und die hohe die Kunst, ohne zu lügen, die Unwahrheit zu verbreiten”;
  2. Im Hinblick auf das Arial neben der sogenannten Idunafläche gebe es eine Gefälligkeitsplanung;
  3. In Bezug auf den Leserbrief des Verfügungsklägers vom 15.08.2005 an den Chefredakteur des Wochenblattverlages, dieser enthalte „Unwahrheiten”,
  4. In Bezug auf diesen Leserbrief, der Antragsteller behauptet der Wahrheit zuwider „es gehe bei dem bebaubaren Land neben Iduna um weniger als 4 Hektar und um höchstens 60 Wohneinheiten”;
  5. Was den Bebauungsplan für dieses Gebiet angehe, „so wissen Insider, dass sich derzeit Steins zuständige Leute im Bauplanungsamt weigern, daran zu arbeiten”;
  6. „Mit Wissen des Bürgermeisters und seiner Bauverwaltung tritt aber im Bereich des möglichen Bebauungsplans seit geraumer Zeit ein Immobilien-Makler aus Maschen-Horst mit zweifelhaften Angeboten an die Grundstückseigentümer heran”;
  7. Am Schluss des Artikels: „Bleibt die Frage, ob die Maklerfirma ohne jede Zusage aus dem Rathaus an den Aufkauf der Grundstücke gegangen ist. Die Erfahrung lehrt: In ähnlichen Fällen hat es unter der Hand meist bereits Zusagen gegeben”;
  8. In der Bildunterschrift zu einer den Artikel illustrierenden Karte: „Die rot gekennzeichnete Fläche, an die sich etwas weiter nördlich des Iduna-Arial anschließt, ist auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans durch die rot-bunte Mehrheit weiter als Bauerwartungsland ausgewiesen”.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Kopie des Artikels Bl. 35 d.A. Bezug gen...

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