Tenor

Der Angeklagte wird wegen Untreue in Tateinheit mit Bankrott sowie mittelbarer Falschbeurkundung in drei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 4 Monaten

verurteilt.

Zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer gelten 1 Jahr und 3 Monate von dieser Gesamtstrafe als verbüßt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist. Soweit die Kammer das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens; insoweit wird davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.

- Angewendete Vorschriften: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 4 AO, Art. 6 Abs. 1 MRK, 22, 23, 25 Abs. 2, 49, 52, 53, 54, 266 Abs. 1, Abs. 3 i.V.m. 263 Abs. 3, 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 271 Abs. 1, Abs. 3, 283 Abs. 1 Nr. 1, 283a S. 2, S. 2 Nr. 1 StGB -

 

Gründe

(abgekürzt nach § 267 Abs. 4 StPO)

A. Feststellungen

I. Die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten

Der 65 Jahre alte Angeklagte wuchs bei seinen Eltern in W auf einem Bauernhof in einer Zuweisungswohnung auf. Sein Vater, der 2004 verstorbene Assessor C5, war zunächst in der Justiz und dann bei der B Rechtschutzversicherung beschäftigt. Seine 2007 verstorbene Mutter versorgte den Haushalt.

Noch vor der Einschulung des Angeklagten zog die Familie nach F. Dort besuchte der Angeklagte zunächst bis zur vierten Klasse die Volksschule und anschließend das neusprachliche Gymnasium, wo er das Abitur ablegte. Auf Grund einer Erkrankung der Mutter und des berufsbedingt häufig abwesenden Vaters musste er der Mutter schon früh im Haushalt zur Hand gehen. Dies galt erst Recht, nachdem seine um neun und zwölf Jahre jüngeren Schwestern zur Welt gekommen waren, zu denen er auch heute noch Kontakt hält und bei deren Erziehung er mithalf.

Als die Familie ein Jahr vor seinem Abitur aus beruflichen Gründen nach L ziehen musste, entschied sich der Angeklagte aus schulischen Gründen bei Verwandten in F zu bleiben. Er bewohnte in dieser Zeit ein eigenes Zimmer und musste fortan größtenteils selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. In der Schule gründete er eine Schülerzeitung und war Pressesprecher der Landesjugendpresse. Um sich seinen Lebensunterhalt zu sichern, arbeitete er außerdem bei den Metallwerken in F und in den Ferien bei den S-Werken in L. Darüber hinaus gab er Nachhilfestunden. Bei dieser Gelegenheit lernte er die Schwester eines Schülers kennen, die er Anfang der 70er Jahre heiratete. Mit seiner ersten Ehefrau zog er nach L2, wo er mit dem Studium der Volkswirtschaft begann. Das Studium finanzierte er sich u.a. durch Arbeiten bei der D Versicherung, dem X7 Rundfunk und der X-bank. Das Studium schloss er mit Prädikatsexamen ab. Während des Studiums leitete er den Studentenverband E.

Nach dem Studium fand er eine erste Anstellung in Form einer Trainee-Stelle bei den G-Werken in L2, wo er ca. ein Jahr beschäftigt war. Im Jahre 1972 wurde er sodann Geschäftsführer in einer Baufirma des Baurates G2 in E. Gemeinsam mit seiner ersten Frau zog er nach V in ein Firmenobjekt. In der Folgezeit war er an der Entwicklung von Eigentumswohnungen, Häusern, gefördertem Wohnungsbau, Tiefgaragen und kommunale Bauten in F2, C2, V, M und X2 sowie an dem Bau von 120 Häusern für die Nato in N und G3 sowie in E3 beteiligt.

Im Jahre 1978 gelang dem Angeklagten der Einstieg in die Hotelbranche. Er gewann eine Ausschreibung für ein Hotel am B-see in N2 mit einer eigens für die Ausschreibung gegründeten Firma I GmbH & Co KG, deren Geschäftsführer er war. Erster Partner beim Betrieb dieses und weiterer Hotels in M2, H und L war die Firma N3.

Die erste Ehe des Angeklagten blieb kinderlos und wurde 1982 geschieden. Ursache hierfür war die Beziehung zu einer anderen Frau, die allerdings nicht lange hielt, weil sich nach Angaben des Angeklagten herausstellte, dass diese manisch-depressiv krank gewesen war. Der Kontakt zu seiner ersten Ehefrau besteht gleichwohl fort und gestaltete sich trotz der Scheidung freundschaftlich.

1983 lernte der Angeklagte seine zweite Ehefrau, die frühere Mitangeklagte E4, kennen, die er 1985 heiratete. Seine zweite Ehefrau, die seinerzeit Chemie und Geographie studierte und auf dem Berufsweg zur Studienrätin war, arbeitete fortan in den Betrieben des Angeklagten mit und war in einigen der von ihm geführten Gesellschaften als Prokuristin tätig.

Schon in der Zeit vor der Beziehung und der Heirat mit seiner zweiten Frau war der Angeklagte darüber hinaus ein Verhältnis zu einer weiteren Frau eingegangen. Während die Ehe mit der früheren Mitangeklagten E4 kinderlos blieb, ging aus der außerehelichen Beziehung eine Tochter hervor, die 1988 geboren wurde. Die Beziehung zu seiner unehelichen Tochter gestaltete sich wechselhaft. Zwar akzeptierte die frühere Mitangeklagte E4 das uneheliche Kind, und der Angeklagte hielt zunächst wöchentlich persönlichen Kontakt zu seiner Tochter. Darüber hinaus unterstützte e...

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