Verfahrensgang

AG Berlin-Mitte (Entscheidung vom 28.10.2010; Aktenzeichen 27 C 299/08)

 

Tenor

  • 1.

    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 28.10.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte - 27 C 299/08 - abgeändert und neu gefasst:

    Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.588,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 272,35 EUR seit dem 05.08.2008, aus jeweils 182,17 EUR seit dem 04.09, 06.10., 05.11. und 04.12.2008, aus 1.696,51 EUR seit dem 05.03.2009, aus jeweils 546,51 EUR seit dem 05.06. und 04.09.2009, aus 2.166,51 seit dem 04.12.2009 und aus jeweils 1.294,34 EUR seit dem 04.02. und 04.04.2010.

    Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Wohnung ........., ... Berlin, Vorderhaus, EG rechts, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad sowie Hobbykeller zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

    Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

  • 2.

    Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin 16% und die Beklagten 84%. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz.

  • 3.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung hinsichtlich der Räumung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 EUR, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen können die Beklagten die Vollstreckung aus dem Urteil abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • 4.

    Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.11.2011 bewilligt.

 

Gründe

I.

Gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

Die Beklagten sind auf Grundlage eines Mietvertrages vom 31.05.2000 Mieter einer Wohnung der Klägerin. Die Wohnung besteht aus einer 79,14 m2 großen Wohnfläche im Erdgeschoss und einem 71,79 m2 großen Hobbykeller. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Beklagten den Hobbykeller für gewerbliche Zwecke (im Bereich Multimedia und Internet-Gestaltung) nutzen dürfen. Die Nettomiete ist im Vertrag getrennt für das Erdgeschoss und den Hobbykeller ausgewiesen; auf die Wohnfläche entfallen danach 647,42 EUR und auf den Hobbykeller 293,65 EUR.

Im Zeitraum Juni 2006 bis Februar 2007 minderten die Beklagten die Miete um insgesamt 564,84 EUR wegen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten im gegenüberliegenden Gebäude. Nach einer Zahlungsaufforderung der Klägerin zahlten die Beklagten diesen Betrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Die Beklagten haben den Betrag dann mit der Miete für Juli 2007 verrechnet.

Ende Mai 2007 zeigten die Beklagten nach einem Starkregen einen Wassereintritt im Hobbykeller mit entsprechenden Folgeschäden an. Sie minderten deswegen ab Juli 2007 die Miete um den auf den Hobbykeller entfallenden Nettomietanteil (293,65 EUR).

Die Klägerin hat den Beklagten während der Austrocknungszeit im Juni 2007 eine Minderung der Nettomiete des Hobbyraums in Höhe von 100% und in der Folgezeit bis zum behaupteten Ab-schluss der Mängelbeseitigungsarbeiten Ende Juli 2008 in Höhe von 20% zuerkannt.

Sie macht mit ihrer Klage folgende Mietrückstände geltend:

Soll

gez.

Rest

Jun 07

809,27 EUR

1.102,92 EUR

-293,65 EUR

Jul 07

1.044,19 EUR

251,80 EUR

792,39 EUR

Aug 07

1.044,19 EUR

809,28 EUR

234,91 EUR

Sep 07

1.044,19 EUR

809,28 EUR

234,91 EUR

Okt 07

1.044,19 EUR

809,28 EUR

234,91 EUR

Nov 07

1.044,19 EUR

809,28 EUR

234,91 EUR

Dez 07

1.044,19 EUR

809,28 EUR

234,91 EUR

Jan 08

1.080,27 EUR

809,28 EUR

270,99 EUR

Feb 08

1.080,27 EUR

809,28 EUR

270,99 EUR

Mrz 08

1.080,27 EUR

810,00 EUR

270,27 EUR

Apr 08

1.080,27 EUR

810,00 EUR

270,27 EUR

Mai 08

1.080,27 EUR

810,00 EUR

270,27 EUR

Jun 08

1.080,27 EUR

809,00 EUR

271,27 EUR

Jul 08

1.080,27 EUR

810,00 EUR

270,27 EUR

Aug 08

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Sep 08

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Okt 08

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Nov 08

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Dez 08

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Jan 09

1.139,00 EUR

0,00 EUR

1.139,00 EUR

Feb 09

1.139,00 EUR

470,00 EUR

669,00 EUR

Mrz 09

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Apr 09

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Mai 09

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Jun 09

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Jul 09

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Aug 09

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Sep 09

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Okt 09

1.139,00 EUR

810,00 EUR

329,00 EUR

Nov 09

1.139,00 EUR

0,00 EUR

1.139,00 EUR

Dez 09

1.139,00 EUR

0,00 EUR

1.139,00 EUR

Jan 10

1.139,00 EUR

0,00 EUR

1.139,00 EUR

Feb 10

1.139,00 EUR

690,00 EUR

449,00 EUR

Mrz 10

1.139,00 EUR

690,00 EUR

449,00 EUR

Apr 10

1.139,00 EUR

0,00 EUR

1.139,00 EUR

Summe

15.106,62 EUR

Betriebskostenabrechnung 2008

42,37 EUR

Klage

15.148,99 EUR

Nachdem die Beklagten in den Monaten November und Dezember 2009 gar keine Mi...

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