Tenor

Die Angeklagten sind des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Der Angeklagte ... wird zu einer Freiheitsstrafe von

drei (3) Jahren und neun (9) Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten ... und ... werden jeweils zu einer Jugendstrafe von

drei (3) Jahren und sechs (6) Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB bzgl. ... und ... zusätzlich: §§1, 105 JGG

 

Gründe

I.

1.

Der Angeklagte ... wurde in der Türkei geboren und wuchs mit elf Geschwistern, darunter einem Zwillingsbruder, im elterlichen Haushalt auf. Nachdem die Familie 1994 nach Deutschland gekommen war, lebte sie zunächst in Mönchengladbach, wo der Angeklagte 1996 eingeschult wurde. Anfang 1998 erfolgte ein Umzug nach Berlin. Der Angeklagte besuchte hier die Grundschule und erhielt aufgrund seiner guten Leistungen nach der 6. Klasse eine Gymnasialempfehlung. Auf dem Gymnasium bestand er das Probehalbjahr nicht und wechselte deshalb auf eine Realschule, wo er 2007 den Mittleren Schulabschluss erreichte. Um diesen Abschluss zu verbessern und eventuell das Fachabitur zu erreichen, besuchte er anschließend ein Oberstufenzentrum, das er jedoch 2008 wieder verließ. Anschließend absolvierte er keine Ausbildung und arbeitete auch nicht, sondern lebte ein Jahr lang von Hartz IV Leistungen, die dann jedoch gestrichen wurden, weil er einen ihm vom Jobcenter angebotenen Ausbildungsplatz nicht angenommen hatte. In dieser Zeit geriet er in finanzielle Schwierigkeiten und lieh sich von Freunden Geld, das er bis heute nicht zurückgezahlt hat. Der Angeklagte konsumiert gelegentlich in geringen Mengen Haschisch und Marihuana und das Schmerzmittel Tilidin. Er ist der Meinung, dass er wegen dieses Drogenkonsums zeitweise die Lust am Arbeiten verloren hatte. Für die Zukunft plant er eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation oder zum Gebrauchtwagenverkäufer.

Der Angeklagte lebt noch im Haushalt seiner Eltern und beschäftigt sich in seiner Freizeit mit Sport und Breakdance, wobei er in diesem Bereich auch zeitweise als Tanzlehrer in einem Jugendzentrum tätig war.

Der Angeklagte ist wie folgt belastet:

  • a.

    Am 25. Januar 2007 hat das Amtsgericht Tiergarten in Berlin ( ...) in einem Verfahren wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung eine Verwarnung erteilt und dem Angeklagten eine Wiedergutmachungspflicht auferlegt.

  • b.

    Am 30. Januar 2008 hat dasselbe Gericht ( ...) ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach §47 JGG eingestellt und dem Angeklagten erneut eine Wiedergutmachungspflicht auferlegt.

  • c.

    Am 10. Februar 2010 hat die Staatsanwaltschaft Berlin - ... - in einem Verfahren wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung nach §45 Abs. 2 JGG von der Verfolgung abgesehen.

In dieser Sache ist der Angeklagte am 15. März 2010 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten vom 12. März 2010 festgenommen worden. Er befand sich vom 16. März 2010 bis zu seiner Verschonung vom Vollzug der Untersuchungshaft durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. März 2010 in Untersuchungshaft in der JVA Moabit. In anderer Sache befindet er sich erneut seit dem 10. Juni 2010 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten vom selben Tag - ... - in Untersuchungshaft in der JVA Moabit. Ihm wird insoweit zur Last gelegt, am 25. Februar 2010 andere Personen, u.a. den Angeklagten ..., zu einem Überfall auf das Spielcasino "Monte Carlo" in der ... in ... Berlin angestiftet zu haben.

2.

Der Angeklagte ... wurde in Berlin geboren und wuchs mit vier Geschwistern im elterlichen Haushalt auf, in dem er auch heute noch lebt. Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse - in der Familie, die ursprünglich aus dem Libanon stammt, wurde überwiegend arabisch gesprochen - musste er die Vorschulklasse zweimal besuchen und wurde im Sommer 1997 in eine Grundschule im Stadtbezirk Kreuzberg eingeschult, wo er zunächst aufgrund von Konzentrationsschwächen Probleme hatte, den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Mit wachsendem Schulalter gelang es ihm jedoch, seine Leistungen so weit zu steigern, dass er eine Realschulempfehlung erhielt. Zur 7. Klasse wechselte er an eine Gesamtschule, wo er von Anfang an Schwierigkeiten mit seinen Mitschülern hatte, so dass er nach einem Jahr auf eine andere Gesamtschule wechselte. Dort gelang es ihm besser, sich einzuleben und entsprechende Leistungen zu erzielen, so dass er die Schule im Sommer 2007 mit dem Mittleren Schulabschluss verlassen konnte. Im Anschluss daran wechselte er auf ein Oberstufenzentrum für Wirtschaft und Handel, um das Fachabitur zu erreichen, bestand dort jedoch das Probehalbjahr nicht. Nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit begann er im Herbst 2008 eine schulische Ausbildung zum Rettungsassistenten, die er jedoch nach acht Monaten aufgrund man...

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