Deutschland ist verpflichtet, EU-Vorgaben zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur umzusetzen – und zwar im Neubau, bei Sanierung und im Bestand. Die EU hat hierzu in der sog. "Gebäuderichtlinie" Vorgaben gemacht. Geplant ist, die Vorgaben der EU "1:1" in nationales Recht umzusetzen. Den Entwurf hierzu, das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), finden Verbände nicht durchweg gelungen.

Was will das GEIG?

Der Entwurf des GEIG sieht vor, dass bei Neubau oder "größerer Renovierung" von Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen künftig jeder Stellplatz – in Nichtwohngebäuden jeder 5. Stellplatz – mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bis 1.1.2025 muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein.

Ausnahmen soll es für Gebäude geben, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) befinden und von ihnen genutzt werden – oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Eigentümer befürchten unnötige bürokratische Vorgaben

Zusätzliche bürokratische und finanzielle Anforderungen, die im aktuellen Entwurf über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehen, werden von mehreren Verbänden abgelehnt und deren ersatzlose Streichung empfohlen.

Anstelle des Pflichteinbaus von Schutzrohren gibt es die Empfehlung, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gebäuden viel besser durch die Schaffung von Anreizen und die Beseitigung von Barrieren im WEG- und Mietrecht beschleunigt werden kann. Und für den Begriff der "größeren Renovierung" schlägt z. B. Haus & Grund vor, dass darunter die Renovierung eines Gebäudes fallen soll, bei der die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle oder der gebäudetechnischen Systeme 25 % des Gebäudewerts – ohne Wert des Grundstücks – übersteigen.

Im aktuellen Entwurf müssten sonst Eigentümer, die beispielsweise ein großflächiges Dach neu eindecken und parallel kleinere Instandhaltungsmaßnahmen am Parkplatz oder an der elektrischen Infrastruktur des Gebäudes ausführen lassen, vorhandene Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausstatten.

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