Der Vermieter muss nach Zugang des Kündigungswiderspruchs entscheiden, ob er einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zustimmt. Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis nach den bisher geltenden Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgesetzt wird.[1] Entscheidet sich der Vermieter für die Vertragsfortsetzung, so wird das Mietverhältnis kraft Vereinbarung fortgesetzt.

Will der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses, so muss er Räumungsklage erheben. In diesem Fall wird über eine Fortsetzung des Mietverhältnisses und über deren Dauer sowie über die Bedingungen, nach denen es fortgesetzt wird, durch Urteil Bestimmung getroffen.[2] Das Gericht entscheidet hierbei aufgrund einer Abwägung zwischen den Härtegründen des Mieters einerseits und den berechtigten Interessen des Vermieters andererseits.

 
Achtung

Alle Gründe nennen

Allerdings werden zugunsten des Vermieters nur diejenigen Gründe berücksichtigt, die er im Kündigungsschreiben angegeben hat.[3]

Eine Ausnahme gilt bezüglich derjenigen Gründe, die erst nach Ausspruch der Kündigung entstanden sind.

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