Kurzbeschreibung

Der Mieter hat für zwei aufeinander folgende Monate keine Miete bezahlt. Mit diesem Schreiben kündigt der Vermieter das Mietverhältnis.

Vorbemerkung

Gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3a Alt. 1 BGB kann das Mietverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn sich der Mieter mit 2 aufeinander folgenden Mietzahlungen in Verzug befindet. Die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung sind also dann erfüllt, wenn der Mieter im Vormonat keine Zahlung geleistet hat und die Miete im laufenden Monat nicht bis zum 3. Werktag dem Vermieterkonto angewiesen hat.[1] Außerdem kann gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3a Alt. 2 BGB das Mietverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter in 2 aufeinander folgenden Terminen mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Der Rückstand ist erheblich, wenn er die für einen Monat geschuldete Miete übersteigt.[2]

Kündigung, Miete (Zahlungsverzug zusammenhängender Zeitraum von zwei Monaten)

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

Sehr geehrte/r ____________________,

obgleich die Miete in Höhe von _______________ EUR nach den mietvertraglichen Vereinbarungen monatlich im Voraus zum jeweiligen dritten Werktag des Monats in voller Höhe zur Zahlung an mich fällig ist, haben Sie in den zurückliegenden beiden Monaten bislang keine/nur die folgenden Mietzahlungen an mich geleistet:

(Monat/Jahr / Zahlungsdatum / Zahlbetrag)

(Monat/Jahr / Zahlungsdatum / Zahlbetrag)

Ihr Zahlungsrückstand beläuft sich damit aktuell auf _______________ EUR.

Sie befinden sich mir gegenüber damit für zwei aufeinander folgende Monate mit einem Gesamtbetrag in Höhe von _______________ EUR im Zahlungsverzug, der die monatliche Miete von _______________ EUR übersteigt.

Aus diesem Grund kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die _____-Zimmer-Wohnung im _____-geschoss des Anwesens _______________ gemäß § 543 Abs.1, Abs. 2 Nr. 3a BGB außerordentlich fristlos.

Hilfsweise spreche ich Ihnen gegenüber zudem aus dem gleichen Grund gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB die ordentliche Kündigung des vorgenannten Mietverhältnisses zum _______________, weiter hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.

Ich fordere Sie auf Grundlage der ausgesprochenen fristlosen Kündigung zur unverzüglichen Räumung und Herausgabe der an Sie vermieteten Wohnung einschließlich aller Nebenräume auf. Ich erwarte hierzu bis spätestens _______________ die Rückgabe sämtlicher Schlüssel sowie die Rückgabe der Wohnung in geräumtem und vertragsgemäßem Zustand. Zur Vereinbarung eines Rückgabetermins setzen Sie sich bitte telefonisch mit mir in Verbindung.

Gegen die außerordentliche fristlose Kündigung steht Ihnen kein Recht zum Widerspruch zu.

Der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung können Sie gemäß § 574 BGB bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, sofern die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Haushaltsangehörigen eine besondere Härte darstellen sollte oder wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Einen solchen Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen, zudem bitte ich um dessen nähere Begründung.

Bereits jetzt widerspreche ich jeglicher Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB über den Räumungszeitpunkt hinaus.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung nicht innerhalb der oben genannten Frist nach, bleiben Sie auch weiterhin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von wenigstens der bisher vereinbarten Miete verpflichtet.

Zudem müssen Sie mit fruchtlosem Ablauf der oben genannten Frist mit der Einleitung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens rechnen.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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