Kurzbeschreibung

Der Mieter hat das Mietverhältnis außerordentlich wegen Gesundheitsgefährdung (hier: Schimmelbefall) gekündigt. Der Vermieter widerspricht mit diesem Schreiben der außerordentlichen Kündigung.

Vorbemerkung

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. §§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB fristlos kündigen, wenn sich die Räume in einem solchen Zustand befinden, dass deren Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Die Beweispflicht trägt der Mieter. Nach der Rechtsprechung muss die Gefahr einer deutlichen und nachhaltigen Gesundheitsbeschädigung bestehen.[1]

Kündigung, Erwiderung auf Kündigung des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Ihre Kündigung vom _______________

Sehr geehrte/r ____________________,

mit Schreiben vom _______________ haben Sie das zwischen uns bestehende Mietverhältnis wegen einer angeblichen Gesundheitsgefährdung infolge von Schimmelbefall außerordentlich gekündigt.

Diese außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses weise ich hiermit ausdrücklich zurück.

Die von Ihnen geltend gemachten Gründe tragen die außerordentliche Kündigung nicht.

Zunächst ist festzustellen, dass allein das Auftreten von Schimmel in der Wohnung noch keinen Kündigungsgrund darstellt. Es handelt sich bei Schimmelbefall zwar grundsätzlich um einen Mangel der Mietsache, Ansprüche und Rechte hieraus können Sie allerdings nur dann herleiten, wenn dieser Mangel nicht durch Sie selbst verursacht wurde bzw. wenn der Mangel seine Ursache nicht in Ihrem Verantwortungsbereich hat. Zudem steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht ohnehin nur für den Fall zu, dass die gesamte Wohnung von Schimmel befallen ist und nicht nur einzelne Räume.

Unabhängig davon hätten Sie mir vor Ausspruch der Kündigung den Mangel zunächst anzeigen und mir Gelegenheit zur Überprüfung und erforderlichenfalls Beseitigung des Mangels geben müssen.

Schließlich hätten Sie mir gegenüber durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen, dass mit dem Schimmel tatsächlich eine Gefährdung Ihrer Gesundheit einhergeht, da es sich um eine besonders gefährliche Art Schimmelpilz und es sich bei Ihren Beeinträchtigungen nicht lediglich um persönliche (Über-)Empfindlichkeiten oder pathologische Vorbelastungen wie beispielsweise eine Allergie handelt.

Das zwischen uns bestehende Mietverhältnis besteht damit auch weiterhin fort.

Ich bin allerdings gerne bereit, die unwirksame außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung zum _______________ umzudeuten. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Sie zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Ich darf Sie bitten, mir die Wohnung zum Beendigungszeitpunkt einschließlich aller Nebenräume mit allen Schlüsseln in geräumtem und vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Zur Vereinbarung eines Rückgabetermins setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit mir in Verbindung.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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