Gleich fünf DAX-Unternehmen wurden im Jahr 2005 durch Korruptionsaffären erschüttert. Dies zeigt, dass Unternehmen in Deutschland immer häufiger ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten.
Schon die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung der Kontrollintensität und -effizienz der Strafverfolgungsbehörden haben zu positiveren Ermittlungsergebnissen geführt:[1] Nach dem Bundeslagebericht Korruption 2004 des Bundeskriminalamtes[2] wurden im Jahr 2004 rund 1200 (im Vorjahr: 1100) Korruptionsverfahren mit über 7600 (im Vorjahr: 7232) Straftaten und mehr als 2700 (im Vorjahr: 2300) Tatverdächtigen registriert.[3]
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass in Deutschland auch der Ruf nach dem Gesetzgeber laut und die bundesweite Einführung eines Korruptionszentralregisters[4] gefordert wurde. Einzelne Bundesländer sind insoweit längst tätig geworden: In Nordrhein-Westfalen ist am 1. 3. 2005 das "Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsG)" in Kraft getreten. Von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz wurde am 19. 9. 2005 der Entwurf eines "Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (KRG)" vorgelegt.
Beim internationalen Vergleich im Kampf gegen Korruption belegt Deutschland gegenwärtig nach dem Global Corruption Report 2005 der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International[5] Platz 16 (von insgesamt 146 Plätzen) und liegt damit – im Vergleich zu den Mitgliedstaaten der EU – lediglich im Mittelfeld.[6] Am wenigsten Korruption ist nach dem weltweiten Korruptionswahrnehmungsindex in den skandinavischen Ländern zu verzeichnen, die über ein transparentes, für den Bürger direkt kontrollierbares Verwaltungssystem verfügen.
Für mehr Transparenz der Verwaltung soll in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz[7] sorgen, das am 1. 1. 2006 in Kraft getreten ist und als wesentliche Errungenschaft im Kampf gegen Korruption gilt. Dadurch soll den Bürgern der Zugang zu einem Großteil der Akten der Bundesverwaltung eröffnet werden. Es ist zu erwarten, dass fortan vor allem auch Journalisten intensiven Gebrauch von der neu geschaffenen Möglichkeit machen werden, die gerade in jüngster Vergangenheit großes Interesse an dem skandalträchtigen Thema "Korruption" gezeigt haben.[8]
All diese Entwicklungen sind Anlass genug, um sich als Unternehmen einerseits sorgfältig auf derartige Fälle vorzubereiten, um im "Ernstfall" zumindest unnötige Schäden durch souveränes Agieren zu vermeiden und um andererseits Korruption in den eigenen Reihen aktiv vorzubeugen.
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