Überblick

SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Die endgültige Zustimmung der Parteien steht noch aus. Lesen Sie, was der Ampel-Koalitionsvertrag rund um den Immobiliensektor vorsieht, von Wohnungsbau bis Sachkundenachweis.

Nach fünfwöchigen Verhandlungen haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Das Regierungsprogramm steht unter dem Titel "Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit".

Bei SPD und FDP steht nun noch die Billigung des Vertrags durch einen Parteitag aus. Die Grünen führen eine Mitgliederbefragung durch. Wenn der Koalitionsvertrag von allen 3 Parteien gebilligt wird, könnte Olaf Scholz in der Woche ab dem 6. Dezember zum Bundeskanzler gewählt werden.

Der Koalitionsvertrag, auf den sich SPD, Grüne und FDP verständigt haben, enthält auch zahlreiche Passagen zu Immobilien-Themen wie Miete und Wohnungsbau.

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zunächst kurz zusammengefasst; im Anschluss sind die entsprechenden Passagen im Volltext dokumentiert.

Eigenes Bauministerium

Der Bereich Bauen und Wohnung wird künftig in einem eigenen Bauministerium verantwortet. Das Ressort geht an die SPD. Unter der Großen Koalition war der Bereich im Innenministerium angesiedelt.

Medienberichten zufolge könnte die bisherige Umweltministerin Svenja Schulze das Bauministerium übernehmen. Endgültig will die SPD ihre Minister allerdings erst am 4. Dezember bekannt geben.

Schaffung von Wohnraum

Das Thema "Schaffung von Wohnraum" nimmt breiten Raum im Koalitionsvertrag ein, wie bereits im vorigen Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Die Ampel-Parteien planen den Neubau von 400.000 Wohnungen jährlich, davon 100.000 öffentlich gefördert. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und die soziale Eigenheimförderung sollen erhöht werden. Die lineare Abschreibung für den Neubau soll von 2 auf 3 % angehoben werden. Serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung sollen dazu beitragen, die Kosten für den Wohnungsbau zu senken.

Klimaschutz im Gebäudebereich

Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. Ab 2025 sollen neu eingebaute Heizungen auf der Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Die Neubau-Standards sollen an den Standard KfW-Effizienzhaus 40 angeglichen werden. Bereits ab 2024 sollen bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden die auszutauschenden Teile dem Standard Effizienzhaus 70 entsprechen müssen.

Solarzellen auf Dächern sollen bei gewerblichen Neubauten verpflichtend, bei privaten Neubauten zur Regel werden.

Für die Teilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern will die Ampel-Koalition zum 1.6.2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen; sofern dies nicht gelingt, sollen die Kosten ab dann hälftig geteilt werden.

Mieterschutz

Die geltenden Mieterschutzregelungen sollen evaluiert und verlängert werden. So soll die Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten auf 11 % in 3 Jahren abgesenkt werden. Derzeit beträgt die reguläre Kappungsgrenze 20 und die abgesenkte Kappungsgrenze 15 %.

Die Mietpreisbremse soll bis zum Jahr 2029 verlängert werden.

In Mietspiegel sollen künftig die Mietverträge der letzten 7 Jahre einfließen. Zum 1.1.2020 war der Betrachtungszeitraum bereits von 4 auf 6 Jahre verlängert worden. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen qualifizierte Mietspiegel verpflichtend werden.

Sachkundenachweis für Verwalter

Für WEG-Verwalter, Mietverwalter und Immobilienmakler wollen die Ampel-Koalitionäre einen "echten Sachkundenachweis" einführen.

Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP für die 20. Legislaturperiode (Auszug)

Bauen und Wohnen

Wohnen ist ein Grundbedürfnis und so vielfältig wie die Menschen. Wir werden das Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen gestalten. Dabei haben wir die Vielfalt der Rahmenbedingungen und Wohnformen und individuellen Bedürfnisse der Menschen in ländlichen und urbanen Räumen im Blick.

Dafür starten wir einen Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Unser Ziel ist der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Dafür werden wir die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortführen und die Mittel erhöhen.

Wir werden ein "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" mit allen wichtigen Akteuren schließen. Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen. Sie soll nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit die Struktur der etablierten Wohnungswirtschaft ergänzen, ohne diese zu benachteiligen.

Wir legen ein Bund-Länderprogramm für studentisches...

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