Geschossdecken

Bei der Durchführung von Maßnahmen zur Wärmedämmung von Geschossdecken, kommt es auf die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) an. Dabei beziehen sich die gestellten Anforderungen nur auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche. Für Gebäude oder Gebäudeteilen, die dem Denkmalschutz oder dem Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanzen i. S. d. § 24 Abs. 1 der EnEV unterliegen, gelten jeweils reduzierte Anforderungswerte.

Folgende Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile sind einzuhalten:

 
Nr. Bauteil Max. U-Wert in W/(m2 K)
3.1 Oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen 0,14
3.2 Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen 0,25
3.3 Geschossdecken nach unten gegen Außenluft 0,20
3.4 Bodenflächen gegen Erdreich 0,25

Für alle Gebäude gelten folgende zusätzliche Bedingungen:

 
Bedingung erledigt
Bei allen der o. a. energetischen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten.  
Werden mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert (transparente und opake Bauteile), ist für das Gebäude ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.  

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