Geschossdecken
Bei der Durchführung von Maßnahmen zur Wärmedämmung von Geschossdecken, kommt es auf die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) an. Dabei beziehen sich die gestellten Anforderungen nur auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche. Für Gebäude oder Gebäudeteilen, die dem Denkmalschutz oder dem Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanzen i. S. d. § 24 Abs. 1 der EnEV unterliegen, gelten jeweils reduzierte Anforderungswerte.
Folgende Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile sind einzuhalten:
Nr. | Bauteil | Max. U-Wert in W/(m2 K) |
3.1 | Oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen | 0,14 |
3.2 | Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen | 0,25 |
3.3 | Geschossdecken nach unten gegen Außenluft | 0,20 |
3.4 | Bodenflächen gegen Erdreich | 0,25 |
Für alle Gebäude gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
Bedingung | erledigt |
Bei allen der o. a. energetischen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. | |
Werden mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert (transparente und opake Bauteile), ist für das Gebäude ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen