Wände
Bei der Durchführung von Maßnahmen zur Wärmedämmung von Wänden, kommt es auf die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) an. Dabei beziehen sich die gestellten Anforderungen nur auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche. Für Gebäude oder Gebäudeteilen, die dem Denkmalschutz oder dem Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanzen i. S. d. § 24 Abs. 1 der EnEV unterliegen, gelten jeweils reduzierte Anforderungswerte.
Folgende Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile sind einzuhalten:
Nr. | Bauteil | Max. U-Wert in W/(m2 K) |
1.1 | Außenwand | 0,20 |
1.2 | Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk | Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,035 W/(mK) |
1.3 | Außenwände von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz | 0,45 |
1.4 | Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden sowie Erneuerung der Ausfachungen | 0,65 |
1.5 | Wandflächen gegen unbeheizte Räume | 0,25 |
1.6 | Wandflächen gegen Erdreich | 0,25 |
Denkmale oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz | UAW≤ 0,45 W/(m2 K) |
Denkmale
Damit es zur Anwendung der verminderten Werte bei Denkmalen bzw. besonders erhaltenswerter Bausubstanz kommt, muss der Fachunternehmer das Folgende bescheinigen:
- dass Auflagen bezüglich der Dämmung der Außenwände bestehen,
- dass die höchstmögliche Dämmschichtdicke verbaut wurde,
- dass aufgrund der Auflagen nur der jeweils erreichte U-Wert möglich ist.
Für alle anderen Gebäude gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
Bedingung | erledigt |
Bei allen der o. a. energetischen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. | |
Werden mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert (transparente und opake Bauteile), ist für das Gebäude ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. | |
Ist bei einem zweischaligen Mauerwerk nur eine Kerndämmung nachträglich durchgeführt und dabei die bestehende Außenschale nicht entfernt worden, ist der Hohlraum vollständig mit Dämmstoff zu verfüllen. | |
Bei Planung und Ausführung ist auf die besonderen bauphysikalischen Anforderungen bei der Innenwanddämmung im Hinblick auf Tauwasserbildung und Wärmebrücken zu achten. |
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