Kurzbeschreibung

Das Mietverhältnis ist beendet. Mit diesem Schreiben rechnet der Vermieter die Kaution ab.

Vorbemerkung

Gem. § 259 Abs. 1 BGB muss die Kautionsabrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Sind Belege zu erteilen, müssen diese vorgelegt werden. Wird die Kaution vorbehaltlos ausbezahlt, ist darin ein Anerkenntnis des Vermieters zu sehen, dass die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand sind. Vermieter sollten deshalb vor Auszahlung der Kaution genau prüfen, ob ihnen nicht noch Forderungen aus dem Mietverhältnis zustehen. Hat der Vermieter berechtigte Forderungen gegen den Mieter (z. B. Schadensersatzansprüche), kann er diese mit dem Auszahlungsanspruch verrechnen.

Hinweis: Bei der Verrechnung von Zahlungsrückständen oder Schadensersatzansprüchen

Soll mit den oben beschriebenen Ansprüchen aufgerechnet werden, sollte folgender Absatz zwischen dem 2. und 3. Absatz in das Muster eingefügt werden:

"Gegen den Ihnen zustehenden Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution in vorgenannter Höhe erkläre ich hiermit die Aufrechnung mit den nachstehend näher bezeichneten und bezifferten Ansprüchen, die mir gegen Sie aus dem Mietverhältnis noch zustehen [z. B. offene Miete/n, Abrechnungsnachzahlung/en, Kosten der Ersatzbeschaffung, Kosten der Ersatzvornahme etc.]: … Kopien der diesen Forderungen zugrundeliegenden Nachweisen füge ich Ihnen in der Anlage ebenfalls zur Kenntnisnahme bei. Unter Berücksichtigung dieser Aufrechnung ergibt sich zu Ihren Gunsten noch ein Saldo in Höhe von _______________ EUR."

Kautionsabrechnung

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Kautionsabrechnung

Sehr geehrte/r ____________________,

nachdem das zwischen uns bestehende Mietverhältnis mit Ablauf des _______________ geendet hat, erteile ich Ihnen hiermit nun die von mir noch geschuldete Abrechnung über die mir zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarungsgemäß überlassene Mietkaution.

Wie Sie dem zu Ihrer Kenntnisnahme anliegend in Kopie beigefügten Kontoauszug vom _______________ entnehmen können, beträgt die Kautionssumme einschließlich der durch deren Anlage erwirtschafteten Zinsen und abzüglich Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag, welche die Bank bereits einbehalten hat, zum _______________ _______________ EUR.

Da die Erteilung der Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum vom _______________ bis _______________ noch aussteht und ich angesichts der zurückliegenden Nebenkostenabrechnungen mit einer sich aus der noch ausstehenden Abrechnung ergebenden Nachzahlung in Höhe von ca. _______________ EUR rechne, behalte ich als restliche Sicherheit noch einen Betrag in Höhe von _______________ EUR ein, sodass ich Ihnen aktuell verbleibende _______________ EUR auszahlen kann. Eine Abrechnung über den vorgenannten Sicherheitseinbehalt erhalten Sie dann selbstverständlich nach Erteilung der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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