Kurzbeschreibung

Heiz- und Warmwasserkosten sind nach einer Grundsatzentscheidung des BGH in der Jahresgesamt- und in den Einzelabrechnungen differenziert darzustellen: In der Gesamtabrechnung sind sämtliche Ausgaben für die in der Wirtschaftsperiode bezogene Heizenergie darzustellen. In den jeweiligen Einzelabrechnungen sind hingegen die Kosten des konkreten Verbrauchs darzustellen. Dieses Muster enthält eine mögliche Darstellungsvariante.

Darstellung der Heizkosten in Gesamt- und Einzelabrechnung

II. Ausgaben

Gesamtabrechnung Einzelabrechnung
Ausgabenart Gesamtbetrag (EUR) Umlageart Verteilerschlüssel Ihr Anteil (EUR)
Ausgaben  
(...) (...) (...) (...) (...)
Zwischensumme 9.216,00 (...) (...) 2.221,00
Heizung/Warmwasser        
  (Gesamtverbrauchskosten 4.000,00)   Verbrauch Abrg. X-GmbH 800,00
  (./. Restbestand Heizölkauf 2019, 1.000 Liter à 0,80 EUR) ./. geleistete Zahlung für Heizölkauf 2019 - 200,00
  Heizölkauf Februar 2020 (5.000 Liter à 0,80 EUR) 4.000,00      
  (Verbrauchsanteil 3.200,00) 80,00 Verbrauch in Abrg. X-GmbH (s. o.)  
  (kein Verbrauch/Heizölrest 800,00)   MEA 250/1.000 200,00
  Heizölkauf November 2020 (5.000 Liter à 0,65 EUR) 2.600,00      
  (kein Verbrauch/Heizölrest 800,00)   MEA 250/1.000 650,00
    (Anrechnung erfolgt in Jahresabrechnung 2021)
     
Zwischensumme Heizung/Warmwasser 6.600,00     1.450,00

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